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Versicherungen für Hotels und Pensionen: Damit ein Schaden nicht die Saison kostet

Was wäre, wenn Ihr Haus im Mai für drei Monate schließen müsste?

Ein Brand im Frühjahr kann die ganze Saison kosten. Dazu kommen Ihre Gäste und ihr Gepäck, Küche, Sauna, Buchungssystem und Ihr Team. Viele Verträge passen nicht mehr zu dem Haus, das Sie heute führen.

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Unverbindlich. Bringen Sie Ihre Verträge mit, wir gehen sie Punkt für Punkt durch.

Erst das Risiko

Was ein Haus mit Gästen verwundbar macht

Ein Hotel oder eine Pension ist Wohnhaus, Restaurant und Betrieb zugleich. Diese vier Punkte kommen in vielen Verträgen zu kurz.

  • Die Saison lässt sich nicht nachholen

    Fällt Ihr Haus nach einem Brand oder Wasserschaden in der Hauptsaison aus, ist der Umsatz verloren. Auf den Inseln und an der Küste dauert ein Wiederaufbau oft länger, weil Handwerker und Material knapp sind.

  • Sie haften für Ihre Gäste

    Für Gepäck und andere Sachen Ihrer Gäste haften Sie nach dem Gastwirtsrecht auch ohne eigenes Verschulden. Dazu kommen Stürze auf Treppen und nassen Böden, Unfälle in Sauna und Pool oder ein defektes Leihfahrrad.

  • Viele Brandquellen unter einem Dach

    Küche, Sauna, Wäscherei, Technik und Gäste mit Kerzen: In einem Hotel gibt es mehr Brandquellen als in einem Wohnhaus. Ein Handtuch auf dem Saunaofen reicht.

  • Alles hängt an der Technik

    Buchungssystem, Kasse, Schlüsselkarten und Zahlungsdaten laufen digital. Fällt das System aus oder wird es angegriffen, kann niemand einchecken, und Daten Ihrer Gäste sind in Gefahr.

Absichern: Ihr Haus

Sechs Bausteine für Ihr Haus

Nicht jedes Haus braucht alles in derselben Höhe. Diese Bausteine sollten Sie aber kennen und bewusst entscheiden. Mit eigenem Restaurant lohnt auch ein Blick auf die Seite für die Gastronomie.

  • Gebäude und Inhalt

    Gebäude, Einrichtung, Wäsche und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch. Dazu Elementarschäden wie Starkregen und Rückstau. Wird ein Wohnhaus als Pension genutzt, muss der Versicherer das wissen.

  • Betriebsunterbrechung

    Ersetzt nach einem Sachschaden den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten. Die Haftzeit, also wie lange der Versicherer zahlt, sollte auch einen langen Wiederaufbau und die nächste Saison abdecken.

  • Betriebshaftpflicht

    Für Schäden an Gästen und ihren Sachen, für Sauna, Pool und Spielplatz, für verliehene Fahrräder und für Personalwohnungen. Sachen in Ihrer Obhut, etwa im Safe an der Rezeption, müssen ausdrücklich eingeschlossen sein.

  • Betriebsschließung

    Schließt das Gesundheitsamt Ihr Haus, etwa wegen Legionellen im Warmwasser oder Salmonellen in der Küche, zahlt eine Betriebsschließungsversicherung je nach Vertrag den Ausfall. Entscheidend ist, welche Erreger im Vertrag stehen.

  • Cyberversicherung

    Buchungssystem, Kasse, Schlüsselkarten und Daten Ihrer Gäste sind ein beliebtes Ziel. Eine Cyberversicherung hilft beim Angriff und trägt den Ausfall. Mehr zur Cyberversicherung

  • Rechtsschutz

    Für Streit mit Mitarbeitern, Vermietern oder Lieferanten und, je nach Vertrag, mit Gästen. Mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auch Ihre Verteidigung bezahlt, etwa wenn nach einem Unfall im Haus ermittelt wird.

Gastwirtshaftung nach dem BGB: Für Sachen, die Gäste ins Haus bringen, haften Sie auch ohne eigenes Verschulden. Die Haftung ist begrenzt auf das Hundertfache des Übernachtungspreises für einen Tag, mindestens 600 und höchstens 3.500 Euro, für Geld und Wertsachen 800 Euro. Unbegrenzt haften Sie, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter den Schaden verschuldet haben oder Sie Sachen zur Aufbewahrung übernommen haben. Wertsachen müssen Sie in der Regel zur Aufbewahrung annehmen. Fahrzeuge, Sachen im Fahrzeug und Tiere sind ausgenommen. Gäste müssen einen Verlust unverzüglich melden (§§ 701 bis 703 BGB).

Typische Lücken

Was im Kleingedruckten stehen sollte

Ob ein Vertrag zu Ihrem Haus passt, entscheidet sich an wenigen Klauseln. Diese acht Punkte gehören auf jede Prüfliste.

Typische Lücken in Verträgen für Hotels und Pensionen und was stattdessen vereinbart sein sollte
Punkt Oft im Vertrag Was Ihr Haus braucht
Gewerbliche Nutzung Ein Wohngebäudevertrag, obwohl Zimmer an Gäste vermietet werden. Ein Vertrag, der die Nutzung als Pension oder Hotel ausdrücklich nennt.
Haftzeit Zwölf Monate Betriebsunterbrechung, auch wenn ein Wiederaufbau länger dauert. Eine Haftzeit, die einen langen Wiederaufbau und die nächste Saison abdeckt.
Sachen der Gäste Schäden an Sachen in Ihrer Obhut, etwa im Safe an der Rezeption, sind ausgeschlossen. Gastwirtshaftung und Sachen in Ihrer Obhut ausdrücklich eingeschlossen, mit passender Summe.
Elementarschäden Nicht eingeschlossen. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau eingeschlossen, mit funktionierender Rückstausicherung. Sturmflut bleibt ausgeschlossen, deshalb zählt die Vorsorge am Haus.
Außenbereich Markisen, Terrassenmöbel und Strandkörbe draußen sind nicht oder nur eingeschränkt versichert. Der Außenbereich ist mit passender Summe eingeschlossen.
Betriebsschließung Keine Absicherung oder eine kurze Liste von Krankheitserregern. Ein Vertrag, der die Erreger nennt, die in Hotels vorkommen, etwa Legionellen und Salmonellen.
Neue Angebote Wellnessbereich, Fahrradverleih oder Personalwohnungen sind dem Versicherer nicht gemeldet. Alles, was Sie anbieten, steht im Vertrag.
Grobe Fahrlässigkeit Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einem Handtuch auf dem Saunaofen, darf der Versicherer kürzen. Verzicht auf die Kürzung, auch bei Fehlern Ihres Teams.

Ob eine Klausel fehlt, merkt man oft erst im Schadenfall. Was genau versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags.

Absichern: Sie selbst

Ihr Haus hängt an Ihnen

In vielen Häusern sind Sie Gastgeber, Chef und Hausmeister zugleich. Fallen Sie aus, fehlt die wichtigste Person im Betrieb.

  • Krankheit

    Als Selbstständiger bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann Krankengeld, wenn Sie es ausdrücklich gewählt haben. Ein Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen, auch mitten in der Saison.

  • Berufsunfähigkeit

    Die Arbeit im Haus ist oft körperlich. Rücken, Knie oder eine schwere Krankheit können Sie aus dem Betrieb nehmen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

  • Familie und Kredit

    Hotels sind oft hoch finanziert. Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass Ihre Familie den Kredit nicht allein tragen muss, und hilft Partnern, wenn ein Mitinhaber stirbt.

Aufbauen

Vorsorge für Sie und Ihr Team

Viel Vermögen steckt im Haus. Ob es im Ruhestand trägt, zeigt erst eine ehrliche Rechnung. Und gute Leute für die Saison halten Sie mit mehr als dem Gehalt.

Für Sie

Ihre Rente ist Ihre Sache

Als selbstständiger Gastgeber zahlen Sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Viele setzen auf den Verkauf oder die Verpachtung des Hauses. Das kann tragen, bindet aber viel Vermögen in einer Immobilie, die Sie im Alter nicht stückweise verkaufen können.

  • Altersvorsorge neben dem Haus, zum Beispiel eine Basisrente mit Steuervorteil
  • Verkauf, Verpachtung oder Übergabe in der Familie früh durchrechnen
  • Geldanlage, die zu Ihrem Zeitplan passt
Mehr zur Immobilie im Ruhestand

Für Ihr Team

Gute Leute für die Saison halten

Fachkräfte für Küche, Service und Rezeption sind knapp. Eine Betriebsrente mit Zuschuss oder eine betriebliche Krankenversicherung, also Zusatzschutz für Ihr Team etwa für Zahnersatz und Brillen, sind starke Argumente. Wandeln Mitarbeiter Gehalt in eine Betriebsrente um, ist ein Zuschuss von 15 Prozent ohnehin Pflicht, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen.

  • Eine schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Regeln für alle
  • Gleichbehandlung im Team, damit niemand benachteiligt wird
  • Personalwohnungen in Gebäude- und Haftpflichtversicherung berücksichtigt
  • Im Gastgewerbe weisen Sie Arbeitsbedingungen, auch eine Betriebsrente, weiter auf Papier mit Unterschrift nach. Eine E-Mail reicht dafür nicht.
Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge

Weitergeben

Wenn Sie ausfallen oder aufhören

Ein Haus mit Gästen muss auch dann weiterlaufen, wenn Sie plötzlich fehlen. Und eine Übergabe braucht Jahre Vorlauf.

Wenn Sie plötzlich ausfallen

  • Wer führt das Haus, wenn Sie mitten in der Saison ausfallen? Legen Sie fest, wer entscheidet und wer unterschreibt.
  • Wer kommt an Buchungsportale, Kasse und Konten? Ohne Vollmachten und Zugänge stehen Buchungen und Zahlungen still.
  • Verträge, Policen und Notfallnummern liegen an einem Ort, den Ihre Vertretung kennt.

Wenn Sie aufhören oder übergeben

  • Übergabe in der Familie, Verpachtung oder Verkauf früh planen, gemeinsam mit Steuerberater und Notar.
  • Bei einer Verpachtung bleibt das Gebäude Ihre Sache. Klären Sie, wer was versichert, damit nichts doppelt läuft und nichts fehlt.
  • Übernimmt die nächste Generation, kann eine Übertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein, ohne dass Sie die Kontrolle abgeben.

Mehr dazu: Notfallplan für Unternehmer und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, jeweils mit Checkliste.

Häufige Fragen

Was Gastgeber oft wissen wollen

  • Haften wir für Wertsachen im Zimmersafe?

    Für Sachen Ihrer Gäste haften Sie bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze, für Geld und Wertsachen bis 800 Euro. Nehmen Sie Wertsachen selbst in Verwahrung, etwa im Safe an der Rezeption, haften Sie unbegrenzt. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht Sachen in Ihrer Obhut einschließt.

  • Gäste kommen nicht, weil die Fähre ausfällt. Ist das versichert?

    Meist nicht. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt in der Regel nur nach einem Sachschaden an Ihrem Haus. Manche Verträge schließen den Ausfall der öffentlichen Strom- oder Wasserversorgung ein. Das lohnt sich zu prüfen.

  • Ist Sturmflut versichert?

    In den üblichen Bedingungen für Elementarschäden nicht. Starkregen, Überschwemmung durch Flüsse und Seen und Rückstau lassen sich dagegen einschließen. An der Küste kommt es deshalb auch auf die Vorsorge am Haus an.

  • Wir vermieten Zimmer in unserem Wohnhaus. Reicht unsere Wohngebäudeversicherung?

    Meist nicht ohne Weiteres. Der Versicherer muss wissen, dass Sie das Haus gewerblich nutzen, sonst kann er im Schadenfall kürzen. Auch die Haftung gegenüber Gästen ist in einer privaten Haftpflicht in der Regel nicht oder nur in engen Grenzen enthalten.

  • Brauchen wir eine Betriebsschließungsversicherung?

    Sie hilft, wenn das Gesundheitsamt Ihr Haus wegen Krankheitserregern schließt, etwa wegen Legionellen oder Salmonellen. Wichtig ist, welche Erreger im Vertrag stehen. Pandemien sind in vielen neueren Verträgen ausgeschlossen.

  • Was kostet ein guter Schutz für ein Hotel?

    Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Gebäude, Lage, Umsatz, Zahl der Zimmer, Angeboten wie Wellness und den gewählten Summen ab. Viele Verträge sind über Jahre nicht angepasst worden. Ein Vergleich zeigt, was Sie heute für Ihr Geld bekommen.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen, Stand November 2026. Was versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

So gehen wir vor

Erst das Risiko. Dann die Versicherung.

Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen. Deshalb beginnen wir bei Ihrem Haus und nicht bei einem Angebot.

  1. Schritt 1

    Verstehen

    Wie ist Ihr Haus aufgestellt? Zimmer, Küche, Wellness, Außenbereich, Personalwohnungen und Ihre Saison.

  2. Schritt 2

    Risiken erkennen

    Wir gehen Ihre Verträge mit den Punkten von dieser Seite durch. So sehen Sie Lücken, bevor ein Schaden sie zeigt.

  3. Schritt 3

    Entscheiden

    Welche Summen und Haftzeiten passen, was kommt dazu, und was kann weg?

  4. Schritt 4

    Sinnvoll absichern

    Ich vergleiche Angebote und zeige Ihnen, was wirklich drinsteckt. Im Schadenfall bin ich an Ihrer Seite.

Am Ende wissen Sie, wo Ihr Haus steht und was zu tun ist.

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Passt Ihr Schutz zu Ihrem Haus?

Bringen Sie Ihre Verträge mit. Wir gehen sie gemeinsam durch, Punkt für Punkt. Danach wissen Sie, was fehlt, was doppelt ist und was Sie streichen können.

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