Versicherungen für Rechtsanwälte: Was die Pflichtversicherung nicht abdeckt
Was wäre, wenn in Ihrer Kanzlei eine Frist durchrutscht?
Die Berufshaftpflicht ist für Sie Pflicht. Doch die Mindestsumme reicht nicht für jedes Mandat, manche Schäden darf der Versicherer ausschließen, und für Ihren eigenen Ausfall zahlt sie nichts. Ein genauer Blick in die Verträge lohnt sich.
Unverbindlich. Bringen Sie Ihre Verträge mit, wir gehen sie Punkt für Punkt durch.
Erst das Risiko
Was eine Kanzlei verwundbar macht
Sie kennen Haftung aus der Sicht Ihrer Mandanten. Für die eigene Kanzlei kommen ein paar Punkte in vielen Verträgen zu kurz.
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Fristen und Technik
Versäumte Fristen gehören zu den häufigsten Ursachen für Haftungsfälle. Seit 2022 reichen Sie Schriftsätze elektronisch ein. Fällt die Technik aus, müssen Sie auf anderem Weg einreichen und den Ausfall glaubhaft machen. Auch ein ungeprüfter Spam-Ordner kann teuer werden.
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Die Mindestsumme
250.000 Euro je Schaden sind das gesetzliche Minimum für einzelne Anwälte. Eine versäumte Kündigungsschutzklage für eine Führungskraft oder ein Fehler bei einem Unternehmenskauf kann schnell mehr kosten.
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Der gemeinsame Auftritt
Wer in einer Bürogemeinschaft mit gemeinsamem Briefkopf, Türschild oder gemeinsamer Website arbeitet, kann für Fehler der anderen haften wie in einer Sozietät. Entscheidend ist, wie Sie nach außen wirken.
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Das Geld Ihrer Mandanten
Über Ihr Anderkonto fließt fremdes Geld. Veruntreut ein Mitarbeiter etwas davon, darf die Berufshaftpflicht diesen Schaden ausschließen. Gegenüber dem Mandanten stehen Sie trotzdem dafür ein.
Absichern: Ihre Kanzlei
Sechs Bausteine für Ihre Kanzlei
Nicht jede Kanzlei braucht alles in derselben Höhe. Diese Bausteine sollten Sie aber kennen und bewusst entscheiden.
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Berufshaftpflicht
Für Fehler bei Beratung und Vertretung, auch durch Ihr Team. Mit einer Summe, die zu Ihren größten Mandaten passt. Für einzelne sehr große Mandate gibt es eine Zusatzdeckung, den sogenannten Exzedenten.
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Vertrauensschaden
Für Schäden, wenn Mitarbeiter Geld veruntreuen, etwa vom Anderkonto. Genau diesen Fall darf die Berufshaftpflicht ausschließen.
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Betriebshaftpflicht
Die Berufshaftpflicht deckt nur Vermögensschäden. Stürzt ein Mandant auf der Treppe zur Kanzlei oder geht etwas zu Bruch, braucht es eine Betriebshaftpflicht.
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Inhalt und Elektronik
Einrichtung und Technik gegen Feuer, Wasser und Einbruch, Geräte auch bei Bedienfehlern und Überspannung. Dazu die Kosten, um Akten und Daten wiederherzustellen.
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Cyberversicherung
Mandantendaten sind ein beliebtes Ziel für Erpressung. Eine Cyberversicherung hilft beim Angriff und trägt den Ausfall und die Kosten einer Datenpanne. Mehr zur Cyberversicherung
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Rechtsschutz
Auch wenn Sie sich selbst vertreten, bleiben Gerichtskosten und im Zweifel die Kosten der Gegenseite. Mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auch Ihre Verteidigung bezahlt, wenn Ihnen beruflich eine Straftat vorgeworfen wird.
Seit August 2022 für Kanzleien als Gesellschaft: Jede Berufsausübungsgesellschaft, also jede Kanzlei, in der Anwälte ihren Beruf gemeinsam ausüben, braucht eine eigene Berufshaftpflicht. Die Mindestsumme liegt bei 500.000 Euro je Schaden, bei beschränkter Haftung wie in einer GmbH bei 2,5 Millionen Euro, für kleinere solche Gesellschaften mit höchstens zehn Berufsträgern bei 1 Million Euro (§§ 59n und 59o BRAO). Fehlt der Schutz, haften Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich in Höhe der Lücke.
Typische Lücken
Was im Kleingedruckten stehen sollte
Ob ein Vertrag zu Ihrer Kanzlei passt, entscheidet sich an wenigen Klauseln. Diese acht Punkte gehören auf jede Prüfliste.
| Punkt | Oft im Vertrag | Was Ihre Kanzlei braucht |
|---|---|---|
| Versicherungssumme | Die gesetzliche Mindestsumme von 250.000 Euro je Schaden. | Eine Summe, die zu Ihren größten Mandaten passt, und bei Bedarf eine Zusatzdeckung für einzelne Großmandate. |
| Mehrere Fehler in einem Mandat | Alle Fehler bei einem einheitlichen Auftrag gelten als ein einziger Versicherungsfall, mit nur einer Summe. | Eine Summe, die auch für große Mandate mit vielen Arbeitsschritten reicht. |
| Veruntreuung | Ausgeschlossen, wenn Mitarbeiter, Angehörige oder Mitgesellschafter Geld veruntreuen. | Eine Vertrauensschadenversicherung, die genau das abdeckt. |
| Bürogemeinschaft | Versichert ist nur Ihre eigene Tätigkeit, der gemeinsame Auftritt wird nicht beachtet. | Ein klarer Auftritt nach außen und ein Vertrag, der zu Ihrer Form der Zusammenarbeit passt. |
| Weitere Tätigkeiten | Tätigkeiten etwa als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer oder Mediator sind oft nicht oder nur begrenzt mitversichert. | Alle Tätigkeiten, die Sie ausüben, stehen ausdrücklich im Vertrag. |
| Ausland | Mandate mit Bezug zu außereuropäischem Recht oder über Kanzleien im Ausland dürfen ausgeschlossen sein. | Ein ausdrücklicher Einschluss, wenn Sie solche Mandate betreuen. |
| Haftungsbegrenzung | Keine Vereinbarung mit den Mandanten, Sie haften in voller Höhe. | Eine Begrenzung nach § 52 BRAO: im Einzelfall in Textform bis zur Mindestsumme, über Mandatsbedingungen bei einfacher Fahrlässigkeit bis zum Vierfachen, wenn so viel versichert ist. |
| Neue Kolleginnen und Kollegen | Neu eingestellte Anwälte oder freie Mitarbeiter sind dem Versicherer nicht gemeldet. | Alle, die für Sie anwaltlich tätig sind, sind gemeldet und mitversichert. |
Ob eine Klausel fehlt, merkt man oft erst im Schadenfall. Was genau versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags.
Absichern: Sie selbst
Ihre Kanzlei hängt an Ihnen
Fallen Sie aus, laufen die Kosten weiter und Fristen trotzdem ab. Und das Versorgungswerk springt seltener ein, als viele denken.
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Berufsunfähigkeit
Die Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente in der Regel nur, wenn Sie den Anwaltsberuf gar nicht mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Viele verlangen dazu die Rückgabe der Zulassung. Wer nicht mehr vor Gericht auftreten kann, aber noch beraten könnte, gilt oft nicht als berufsunfähig. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt meist schon, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
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Ausfall der Kanzlei
Sind Sie länger krank, laufen Miete, Gehälter und Leasing weiter, während Umsatz fehlt. Eine Kanzleiausfallversicherung trägt diese Kosten, ein Krankentagegeld sichert Ihr eigenes Einkommen. Ab einer Woche Ausfall müssen Sie außerdem für eine Vertretung sorgen.
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Partner und Familie
Stirbt ein Partner oder wird er berufsunfähig, verlangen seine Erben oft eine Abfindung. Eine Teilhaberversicherung sorgt dafür, dass die Kanzlei sie zahlen kann. Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie und laufende Kredite.
Aufbauen
Vorsorge für Sie und Ihr Team
Die Rente aus dem Versorgungswerk ist eine gute Grundlage. Ob sie für den Ruhestand reicht, den Sie sich vorstellen, zeigt erst eine ehrliche Rechnung. Und gute Fachangestellte halten Sie mit mehr als dem Gehalt.
Für Sie
Die Rente ehrlich rechnen
Von der Rente aus dem Versorgungswerk gehen im Alter Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt dabei auf fast alle Einkünfte, auch auf Mieten und Zinsen.
- Versorgungswerk, Steuern und Krankenversicherung im Alter in einer Rechnung
- Basisrente, soweit neben dem Versorgungswerk noch Raum für die steuerliche Förderung ist
- In einer Kanzlei-GmbH eine Betriebsrente für Gesellschafter-Geschäftsführer, zum Beispiel über eine Unterstützungskasse
Für Ihr Team
Gute Fachangestellte halten
Rechtsanwaltsfachangestellte sind gesucht. Eine Betriebsrente mit Zuschuss oder eine betriebliche Krankenversicherung, also Zusatzschutz für Ihr Team etwa für Zahnersatz und Brillen, sind starke Argumente. Wandeln Mitarbeiter Gehalt in eine Betriebsrente um, ist ein Zuschuss von 15 Prozent ohnehin Pflicht, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen.
- Eine schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Regeln für alle
- Gleichbehandlung im Team, damit niemand benachteiligt wird
- Vermögenswirksame Leistungen und Betriebsrente einheitlich geregelt
Weitergeben
Wenn Sie ausfallen oder aufhören
Das Berufsrecht regelt, was mit Ihren Mandaten passiert. Wer vorsorgt, schützt Mandanten, Team und Familie.
Wenn Sie plötzlich ausfallen
- Sind Sie länger als eine Woche verhindert, müssen Sie für eine Vertretung sorgen. Sonst kann die Rechtsanwaltskammer eine bestellen (§ 53 BRAO).
- Im Todesfall kann die Kammer einen Abwickler bestellen, in der Regel für bis zu ein Jahr. Er führt laufende Mandate fort (§ 55 BRAO).
- Wer kommt an Fristenkalender, beA und Anderkonto? Ohne Vollmachten und klare Zugänge steht die Kanzlei still.
Wenn Sie aufhören oder übergeben
- Nachfolge früh planen, auch mit Blick auf Mitarbeiter und Mandanten.
- Klären, wie Fehler aus Ihrer aktiven Zeit nach dem Ende Ihres Vertrags versichert bleiben. Ansprüche können noch Jahre später kommen.
- Akten und Daten geordnet übergeben oder sicher aufbewahren.
Mehr dazu: Notfallplan für Unternehmer und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, jeweils mit Checkliste.
Häufige Fragen
Was Anwältinnen und Anwälte oft wissen wollen
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Reicht die gesetzliche Mindestsumme von 250.000 Euro?
Für viele Mandate ja, für manche nicht. Entscheidend sind Ihre Rechtsgebiete und Ihre größten Mandate. Wer Unternehmen, Erbschaften oder Immobiliengeschäfte betreut, braucht oft mehr. Für einzelne große Mandate gibt es eine Zusatzdeckung.
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Ich bin angestellt. Muss ich selbst versichert sein?
Ja. Wer als Rechtsanwalt zugelassen ist, muss während der Zulassung eine Berufshaftpflicht haben, auch angestellt. Oft läuft sie über den Vertrag der Kanzlei. Prüfen Sie, ob auch Mandate außerhalb der Kanzlei versichert sind, etwa für Freunde oder Familie.
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Wir arbeiten in einer Bürogemeinschaft. Worauf müssen wir achten?
Auf Ihren Auftritt nach außen. Ein gemeinsamer Briefkopf, ein gemeinsames Türschild oder eine gemeinsame Website können wirken wie eine gemeinsame Kanzlei. Dann haften Sie unter Umständen auch für Fehler der anderen. Treten Sie klar getrennt auf, oder sichern Sie die Zusammenarbeit passend ab.
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Was gilt seit 2022 für Kanzleien als Gesellschaft?
Jede Berufsausübungsgesellschaft braucht eine eigene Berufshaftpflicht. Die Mindestsumme liegt bei 500.000 Euro je Schaden, bei beschränkter Haftung bei 2,5 Millionen Euro, für kleinere solche Gesellschaften mit höchstens zehn Berufsträgern bei 1 Million Euro. Fehlt der Schutz, haften Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich in Höhe der Lücke.
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Ich bin auch Notar. Reicht meine Anwaltsversicherung?
Nicht automatisch. Für das Notaramt gilt eine eigene Pflichtversicherung nach der Bundesnotarordnung, mit mindestens 500.000 Euro je Schaden. Beide Verträge müssen zusammenpassen, damit zwischen Anwalts- und Notartätigkeit keine Lücke entsteht.
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Was kostet eine gute Absicherung für eine Kanzlei?
Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Rechtsgebieten, Umsatz, Zahl der Anwälte und den gewählten Summen ab. Viele Verträge sind über Jahre nicht angepasst worden. Ein Vergleich zeigt, was Sie heute für Ihr Geld bekommen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen, Stand November 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags und das geltende Berufsrecht.
So gehen wir vor
Erst das Risiko. Dann die Versicherung.
Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen. Deshalb beginnen wir bei Ihrer Kanzlei und nicht bei einem Angebot.
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Schritt 1
Verstehen
Wie arbeitet Ihre Kanzlei? Rechtsgebiete, Größe der Mandate, Anderkonten, Team und Zusammenarbeit mit anderen.
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Schritt 2
Risiken erkennen
Wir gehen Ihre Verträge mit den Punkten von dieser Seite durch. So sehen Sie Lücken, bevor ein Mandant sie findet.
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Schritt 3
Entscheiden
Welche Summe passt, was kommt dazu, und was kann weg?
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Schritt 4
Sinnvoll absichern
Ich vergleiche Angebote und zeige Ihnen, was wirklich drinsteckt. Im Schadenfall bin ich an Ihrer Seite.
Am Ende wissen Sie, wo Ihre Kanzlei steht und was zu tun ist.
Erstgespräch vereinbarenPasst Ihr Schutz zu Ihrer Kanzlei?
Bringen Sie Ihre Verträge mit. Wir gehen sie gemeinsam durch, Punkt für Punkt. Danach wissen Sie, was fehlt, was doppelt ist und was Sie streichen können.
Erstgespräch vereinbarenLieber gleich anrufen? 04932 9999030, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.