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Versicherungen für Ärzte: Was in vielen Praxisverträgen fehlt

Was wäre, wenn Sie drei Monate nicht in Ihrer Praxis stehen könnten?

Ihre Praxis hängt an Ihnen. Fallen Sie aus, laufen die Kosten weiter. Passiert ein Behandlungsfehler, geht es schnell um Millionen. Und das Versorgungswerk zahlt bei Berufsunfähigkeit seltener, als viele denken. Ein genauer Blick in die Verträge lohnt sich.

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Unverbindlich. Bringen Sie Ihre Verträge mit, wir gehen sie Punkt für Punkt durch.

Erst das Risiko

Was eine Praxis verwundbar macht

Sie behandeln Menschen, führen ein Team und arbeiten mit empfindlichen Daten. Diese vier Punkte kommen in vielen Verträgen zu kurz.

  • Ein Fehler kann Millionen kosten

    Bei Personenschäden geht es oft um Behandlung, Pflege und Verdienstausfall über viele Jahre. Deshalb schreibt das Gesetz Kassenärzten hohe Mindestsummen vor.

  • Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht

    Fehlt eine wichtige Maßnahme in der Patientenakte, wird vermutet, dass sie nicht stattgefunden hat. Bei einem groben Behandlungsfehler wird vermutet, dass er den Schaden verursacht hat.

  • Die Praxis hängt an Ihnen

    Ihre Patienten kommen wegen Ihnen. Fallen Sie aus, bricht der Umsatz ein, während Miete, Gehälter und Leasing weiterlaufen.

  • Daten und Technik

    Praxen sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das digitale Netz des Gesundheitswesens, und arbeiten mit der elektronischen Patientenakte. Für alle Kassenpraxen gilt eine verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie. Ein Angriff kann die Praxis tagelang lahmlegen.

Absichern: Ihre Praxis

Sechs Bausteine für Ihre Praxis

Nicht jede Praxis braucht alles in derselben Höhe. Diese Bausteine sollten Sie aber kennen und bewusst entscheiden.

  • Berufshaftpflicht

    Für Behandlungsfehler und Schäden im Praxisbetrieb, auch durch Ihr Team. Mit einer Summe, die zu Ihrem Fachgebiet passt, und mit allen Tätigkeiten, die Sie ausüben.

  • Praxisausfall

    Zahlt Ihre laufenden Kosten, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht arbeiten können. Viele Tarife decken auch den Ausfall nach einem Schaden an der Praxis.

  • Inhalt und Einrichtung

    Einrichtung, Vorräte und Impfstoffe gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Den Kühlschrank auch bei einem Defekt, nicht nur bei Stromausfall.

  • Medizintechnik

    Ultraschall, Röntgen und Labor sind teuer. Eine Elektronikversicherung zahlt auch bei Bedienfehlern, Überspannung und Kurzschluss, oft auch für geleaste Geräte.

  • Cyberversicherung

    Patientendaten sind besonders geschützt und ein beliebtes Ziel. Eine Cyberversicherung hilft beim Angriff und trägt den Ausfall und die Kosten einer Datenpanne. Mehr zur Cyberversicherung

  • Rechtsschutz

    Für Streit mit Mitarbeitern oder Vermietern und, je nach Vertrag, mit der Kassenärztlichen Vereinigung, etwa um Regresse. Mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ist Ihre Verteidigung bezahlt, wenn nach einem Behandlungsfehler ermittelt wird.

Pflicht für Kassenärzte: Seit Juli 2021 schreibt das Gesetz Vertragsärzten eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro je Schaden vor, im Jahr mindestens 6 Millionen Euro. Für Medizinische Versorgungszentren, Gemeinschaftspraxen und Praxen mit angestellten Ärzten sind es 5 Millionen Euro je Schaden und 15 Millionen Euro im Jahr. Fehlt der Nachweis, ruht die Zulassung (§ 95e SGB V).

Typische Lücken

Was im Kleingedruckten stehen sollte

Ob ein Vertrag zu Ihrer Praxis passt, entscheidet sich an wenigen Klauseln. Diese acht Punkte gehören auf jede Prüfliste.

Typische Lücken in Verträgen für Arztpraxen und was stattdessen vereinbart sein sollte
Punkt Oft im Vertrag Was Ihre Praxis braucht
Versicherungssumme Eine Summe nahe der gesetzlichen Untergrenze, auch in Fachgebieten mit hohem Risiko. Eine Summe, die zu Ihrem Fachgebiet passt. Bei operativen Fächern und in der Geburtshilfe oft deutlich mehr.
Nebentätigkeiten Notdienste, Gutachten, Impfaktionen oder Hilfe in der Freizeit sind nicht ausdrücklich genannt. Alle ärztlichen Tätigkeiten, die Sie ausüben, stehen im Vertrag.
Angestellte und Vertreter Angestellte Ärzte oder Praxisvertreter sind dem Versicherer nicht gemeldet. Alle, die in Ihrer Praxis ärztlich tätig sind, sind mitversichert, mit der höheren Pflichtsumme für Praxen mit Angestellten.
Praxisausfall Nur bei Krankheit und erst nach einer langen Karenzzeit, also Tagen, die Sie selbst tragen. Auch bei Unfall, Quarantäne und Schäden an der Praxis, mit einer Karenzzeit, die zu Ihren Rücklagen passt.
Medizingeräte Nur gegen Feuer, Wasser und Einbruch versichert. Eine Elektronikversicherung auch bei Bedienfehlern, Überspannung und Kurzschluss, auch für geleaste Geräte.
Impfstoffe und Kühlware Nicht versichert oder nur bei Stromausfall im öffentlichen Netz. Auch bei Defekt des Kühlschranks und ausgelöster Sicherung.
Nach der Praxisabgabe Unklar, wie Behandlungen aus Ihrer aktiven Zeit später versichert sind. Eine klare Nachhaftung, denn Ansprüche wegen Gesundheitsschäden können bis zu 30 Jahre später kommen.
Grobe Fahrlässigkeit Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einem offen gelassenen Fenster, darf der Versicherer kürzen. Verzicht auf die Kürzung, auch bei Fehlern Ihres Teams.

Ob eine Klausel fehlt, merkt man oft erst im Schadenfall. Was genau versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags.

Absichern: Sie selbst

Ihre Praxis hängt an Ihnen

Fallen Sie aus, fehlt der Umsatz, die Kosten bleiben. Und das Versorgungswerk springt seltener ein, als viele denken.

  • Berufsunfähigkeit

    Die Versorgungswerke zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente in der Regel nur, wenn Sie gar keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können und Ihre Tätigkeit einstellen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt meist schon, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Wer operiert, sollte auf eine Infektionsklausel achten: Sie hilft auch, wenn Ihnen wegen einer Infektion die Tätigkeit untersagt wird.

  • Ausfall der Praxis

    Eine Praxisausfallversicherung trägt die laufenden Kosten, ein Krankentagegeld sichert Ihr eigenes Einkommen. Eine Vertretung ist innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate erlaubt. Dauert sie länger als eine Woche, melden Sie sie der Kassenärztlichen Vereinigung.

  • Partner und Familie

    In einer Gemeinschaftspraxis sichert eine Teilhaberversicherung die Abfindung, wenn ein Partner stirbt oder berufsunfähig wird. Eine Risikolebensversicherung schützt Ihre Familie und den Kredit für die Praxis.

Aufbauen

Vorsorge für Sie und Ihr Team

Die Rente aus dem Versorgungswerk ist eine gute Grundlage. Ob sie für den Ruhestand reicht, den Sie sich vorstellen, zeigt erst eine ehrliche Rechnung. Und gute Fachkräfte halten Sie mit mehr als dem Gehalt.

Für Sie

Den Ruhestand nicht auf den Praxisverkauf bauen

Ob und an wen Sie Ihren Kassensitz weitergeben können, entscheidet in vielen Gebieten am Ende der Zulassungsausschuss. Gerade auf dem Land und auf den Inseln ist ein Nachfolger oft schwer zu finden. Planen Sie deshalb so, dass Ihr Ruhestand auch ohne Verkaufserlös trägt.

  • Versorgungswerk, Steuern und Krankenversicherung im Alter in einer Rechnung
  • Basisrente, soweit neben dem Versorgungswerk noch Raum für die steuerliche Förderung ist
  • Geldanlage, die zu Ihrem Zeitplan passt
Mehr zur Ruhestandsplanung

Für Ihr Team

Gute Fachkräfte halten

Medizinische Fachangestellte (MFA) sind gesucht. Eine Betriebsrente mit Zuschuss oder eine betriebliche Krankenversicherung, also Zusatzschutz für Ihr Team etwa für Zahnersatz und Brillen, sind starke Argumente. Wandeln Mitarbeiter Gehalt in eine Betriebsrente um, ist ein Zuschuss von 15 Prozent ohnehin Pflicht, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen.

  • Eine schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Regeln für alle
  • Gleichbehandlung im Team, damit niemand benachteiligt wird
  • Berufsunfähigkeitsschutz über den Betrieb, oft mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge

Weitergeben

Wenn Sie ausfallen oder aufhören

Für Kassenpraxen gelten enge Regeln und Fristen. Wer sie kennt und vorsorgt, schützt Patienten, Team, Familie und den Wert der Praxis.

Wenn Sie plötzlich ausfallen

  • Eine Vertretung ist innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate erlaubt. Dauert sie länger als eine Woche, melden Sie sie der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 32 Ärzte-Zulassungsverordnung).
  • Im Todesfall endet die Kassenzulassung. Die Kassenärztliche Vereinigung kann den Erben erlauben, die Praxis durch einen Vertreter bis zum Ende des folgenden Quartals weiterzuführen, damit ihr Wert bis zum Verkauf erhalten bleibt.
  • Wer kommt an Praxisausweis, Konten und Verträge? Ohne Vollmachten und klare Zugänge steht die Praxis still.

Wenn Sie aufhören oder übergeben

  • Nachfolge früh planen: Das Verfahren, in dem Ihr Kassensitz ausgeschrieben und neu vergeben wird, braucht Zeit.
  • Nachhaftung klären: Ansprüche wegen Gesundheitsschäden können bis zu 30 Jahre nach der Behandlung kommen.
  • Patientenakten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, auch nach der Praxisabgabe.

Mehr dazu: Notfallplan für Unternehmer und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, jeweils mit Checkliste.

Häufige Fragen

Was Ärztinnen und Ärzte oft wissen wollen

  • Ich bin im Krankenhaus angestellt. Brauche ich eine eigene Haftpflicht?

    Meist ja, als Ergänzung. Die Klinik versichert Ihre Arbeit dort. Für Nebentätigkeiten wie Notdienste, Gutachten oder Hilfe in der Freizeit und für einen Rückgriff Ihres Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit brauchen Sie eigenen Schutz. Der kostet oft nicht viel.

  • Welche Summe brauche ich für die Berufshaftpflicht?

    Als Vertragsarzt schreibt das Gesetz mindestens 3 Millionen Euro je Schaden vor, in Gemeinschaftspraxen, Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten 5 Millionen Euro. Wie viel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Fachgebiet ab. Ein schwerer Geburtsschaden oder ein Fehler bei einer Operation kann deutlich teurer werden.

  • Zahlt die Praxisausfallversicherung auch bei Quarantäne?

    Das hängt vom Vertrag ab. Viele Tarife schließen ein behördliches Tätigkeitsverbot ein, manche nicht. Achten Sie außerdem auf die Karenzzeit, also die Tage, die Sie selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt.

  • Reicht die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk nicht?

    Oft nicht. Die Versorgungswerke zahlen in der Regel nur, wenn Sie gar keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben können. Wer nicht mehr operieren, aber noch begutachten oder beraten könnte, geht dort oft leer aus. Was Ihr Versorgungswerk genau verlangt, steht in seiner Satzung. Die lesen wir gemeinsam.

  • Wir sind eine Gemeinschaftspraxis. Worauf müssen wir achten?

    Für Berufsausübungsgemeinschaften schreibt das Gesetz 5 Millionen Euro je Schaden vor, und der Schutz muss die gesamte ärztliche Tätigkeit umfassen. Alle Ärztinnen und Ärzte, auch Angestellte und Vertreter, sollten abgestimmt versichert sein. Für den Fall, dass ein Partner ausscheidet, stirbt oder berufsunfähig wird, hilft eine passende Regelung im Gesellschaftsvertrag.

  • Was kostet eine gute Absicherung für eine Praxis?

    Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt vor allem von Fachgebiet, Umsatz, Zahl der Ärzte und den gewählten Summen ab. Viele Verträge sind über Jahre nicht angepasst worden. Ein Vergleich zeigt, was Sie heute für Ihr Geld bekommen.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen, Stand November 2026. Was versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

So gehen wir vor

Erst das Risiko. Dann die Versicherung.

Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen. Deshalb beginnen wir bei Ihrer Praxis und nicht bei einem Angebot.

  1. Schritt 1

    Verstehen

    Wie arbeitet Ihre Praxis? Fachgebiet, Eingriffe, Geräte, Team, Nebentätigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen.

  2. Schritt 2

    Risiken erkennen

    Wir gehen Ihre Verträge mit den Punkten von dieser Seite durch. So sehen Sie Lücken, bevor ein Schaden sie zeigt.

  3. Schritt 3

    Entscheiden

    Welche Summe passt, was kommt dazu, und was kann weg?

  4. Schritt 4

    Sinnvoll absichern

    Ich vergleiche Angebote und zeige Ihnen, was wirklich drinsteckt. Im Schadenfall bin ich an Ihrer Seite.

Am Ende wissen Sie, wo Ihre Praxis steht und was zu tun ist.

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Passt Ihr Schutz zu Ihrer Praxis?

Bringen Sie Ihre Verträge mit. Wir gehen sie gemeinsam durch, Punkt für Punkt. Danach wissen Sie, was fehlt, was doppelt ist und was Sie streichen können.

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