Altersvorsorgedepot
Erst Ihre Situation. Dann das Produkt.
Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge. Der Staat legt viel Geld dazu. Ob es zu Ihnen passt, hängt von Ihren Zielen, Ihren bestehenden Verträgen und Ihrem Umgang mit Risiko ab.
Unverbindlich. Persönlich auf Norderney oder per Video.
Das Wichtigste vorab
Was sich ab 2027 ändert
Die geförderte private Altersvorsorge wird neu geordnet. Das Prinzip bleibt: Der Staat fördert Ihre Beiträge, versteuert wird erst im Alter. Neu sind höhere Zulagen und Verträge ganz ohne Garantie.
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Mehr Zulage für kleine und mittlere Beiträge
Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, auf den Rest bis 1.800 Euro 25 Prozent. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind.
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Drei Vertragsarten
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das einfache Standarddepot und Garantieprodukte, die 80 oder 100 Prozent der Beiträge sichern.
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Auszahlung ab 65
Frühestens mit 65, spätestens ab 70. Bis zu 30 Prozent auf einmal, der Rest als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85.
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Riester läuft weiter
Bestehende Verträge behalten ihre Förderung. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026.
Gesetz
Beschlossen
- Das Gesetz ist verkündet und gilt. Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026.
- Die neuen Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027.
- Zulagen, Grenzen, Auszahlung und Wechsel sind geregelt, die Eckdaten stehen im nächsten Abschnitt.
- Riester-Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen werden, behalten ihre bisherige Förderung.
Noch offen
Noch nicht entschieden
- Ein Standarddepot von einem staatlichen Träger ist möglich. Die nötige Verordnung fehlt noch.
- Die Frühstart-Rente für Kinder hat der Bundestag im Oktober 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats stand zuletzt noch aus.
- Konkrete Angebote, Kosten und Anbieter gibt es erst ab Januar 2027.
- Vergleichsportale sollen kommen. Die Anbieter müssen dafür einheitliche Daten liefern.
- Einzelheiten zur Steuer erläutert das Finanzministerium noch.
Förderung
Wie viel der Staat dazulegt
Die Zulage hängt nur noch davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen. Kleine Beiträge werden besonders stark gefördert.
| Ihr Beitrag im Jahr | Zulage |
|---|---|
| 120 Euro 10 Euro im Monat |
60 Euro Grundzulage
120 Euro Kinderzulage je Kind
|
| 300 Euro 25 Euro im Monat |
150 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
|
| 360 Euro 30 Euro im Monat |
180 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
|
| 600 Euro 50 Euro im Monat |
240 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
|
| 1.200 Euro 100 Euro im Monat |
390 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
|
| 1.800 Euro 150 Euro im Monat |
540 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
|
Unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage. Über 1.800 Euro steigt sie nicht weiter. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Kinderzulage, schon 300 Euro Eigenbeitrag bringen dann 600 Euro.
Gesetz
| Thema | Regel |
|---|---|
| Grundzulage | 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro. Höchstens 540 Euro. |
| Kinderzulage | Je Kind mit Kindergeld 1 Euro auf jeden eigenen Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Für jeden Jahrgang. |
| Bonus für Berufseinsteiger | Einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. |
| Mindestbeitrag | 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage. |
| Höchstbeitrag | 6.840 Euro im Jahr. Gefördert werden davon 1.800 Euro. |
| Steuer beim Sparen | Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen gelten als Sonderausgaben. Das Finanzamt prüft von selbst, ob das mehr bringt als die Zulage. Erträge bleiben steuerfrei. |
| Steuer im Alter | Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen ausgezahlt wird, versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. |
| Wer gefördert wird | Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Beamte und neu auch Selbstständige mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner ohne eigene Förderung bekommen über den Partner bis zu 175 Euro Grundzulage, wenn sie selbst mindestens 120 Euro einzahlen. |
| Auszahlung | Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Bis zu 30 Prozent auf einmal. Danach lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85. |
| Anbieterwechsel | Ab 5 Jahren nach Abschluss kostenfrei, vorher höchstens 150 Euro. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. |
Grundlage sind das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 und die Antworten des Bundesfinanzministeriums mit Stand 4. November 2026. Die Quellen finden Sie unten auf der Seite.
Drei Wege
Welche Verträge es gibt
Alle drei Wege werden gleich gefördert. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Sicherheit Sie kaufen und wie viel Sie selbst entscheiden. Jeder hat seine Berechtigung.
Gesetz
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Standarddepot | Garantieprodukt |
|---|---|---|---|
| Garantie | Keine. Am Ende kann weniger da sein, als Sie eingezahlt haben. | Keine. | Zu Beginn der Auszahlung stehen mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge sicher bereit. |
| Anlage | Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, langfristige europäische Fonds (ELTIF) und Euro-Staatsanleihen. Sie oder der Anbieter wählen aus. | Zwei Fonds, ein vorsichtiger und ein chancenreicher. Ab fünf Jahren vor Rentenbeginn wird schrittweise umgeschichtet. | Vorsichtiger, damit die Garantie hält. Je höher die Garantie, desto kleiner die Renditechance. |
| Kosten | Keine gesetzliche Obergrenze. | Höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. | Keine gesetzliche Obergrenze. |
| Passt eher zu (meine Einordnung) | Menschen mit Zeit bis zur Rente, die Schwankungen aushalten und mitentscheiden wollen. | Menschen, die es einfach mögen und nicht selbst anlegen wollen. | Menschen, denen Sicherheit wichtiger ist als Rendite. |
Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds, auf einer Skala von 1 für sehr vorsichtig bis 7 für sehr riskant. Einzelaktien und Kryptowerte sind nicht erlaubt.
Online ohne Beratung? Das Standarddepot können Sie auch online abschließen. Dann kümmern Sie sich selbst um alles: den Beginn der Auszahlung, die Wahl zwischen Rente und Auszahlplan, einen Anbieterwechsel und Änderungen für die Zulage. Das gilt auch mit 80, bei Krankheit oder im Pflegefall. Wer das später nicht mehr selbst kann, braucht eine Vorsorgevollmacht und jemanden, der sich auskennt.
Einordnen
Für wen es passen kann und für wen eher nicht
Das Depot ist kein Produkt für alle. Diese Punkte geben eine erste Richtung. Die Entscheidung hängt an Ihrer ganzen Situation.
Meine Einordnung
Kann gut passen
- Familien mit Kindern. Schon 300 Euro im Jahr bringen die volle Kinderzulage, bei zwei Kindern 600 Euro.
- Kleine und mittlere Beiträge. Die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert.
- Berufseinsteiger. 200 Euro Bonus und viele Jahre, in denen sich Schwankungen ausgleichen können.
- Selbstständige. Sie werden zum ersten Mal direkt gefördert, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
- Gutverdiener. Über die Zulage hinaus kann ein Steuervorteil dazukommen.
- Geduldige Sparer. Wer 15 Jahre und mehr Zeit hat und Kursrückgänge aussitzen kann.
Eher nicht oder nur mit Vorsicht
- Wer das Geld vor 65 braucht. Vorher kommen Sie nur für eine eigene Immobilie heran, sonst ist die Förderung weg.
- Wer keine Schwankungen aushält. Dann passt eher ein Garantieprodukt.
- Wer im Ruhestand außerhalb von EU und EWR leben will. Dann muss die Förderung zurückgezahlt werden.
- Wer kurz vor der Rente steht und auf jeden Euro angewiesen ist.
- Wer einen guten alten Riester-Vertrag hat. Erst prüfen, dann entscheiden. Mehr dazu weiter unten.
- Wer Schutz für Familie oder Arbeitskraft sucht. Das Depot sichert weder Berufsunfähigkeit noch Hinterbliebene ab. Das gehört zum Absichern.
Gleich gewichtet
Chancen, Risiken und Kosten
Ein Depot ohne Garantie kann mehr bringen als ein Vertrag mit Garantie. Es kann aber auch deutlich weniger bringen. Beides gehört auf den Tisch.
Chancen
- Sie sind langfristig an der Entwicklung der Kapitalmärkte beteiligt.
- Zulagen und Steuervorteil arbeiten jedes Jahr mit.
- Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.
- Mehr Auswahl bei der Anlage als bei den meisten Riester-Verträgen.
- Die Kosten stehen vergleichbar im Produktinformationsblatt. Beim Standarddepot sind sie gedeckelt.
- Sie können die Anlage an Ihren Zeitraum anpassen.
Risiken
- Kurse schwanken. Erhebliche Verluste sind möglich, auch kurz vor der Rente.
- Ohne Garantie kann am Ende weniger da sein, als Sie eingezahlt haben.
- Das eigene Risiko wird falsch eingeschätzt, oder die Fonds passen nicht, etwa nur eine Branche oder ein Land.
- Hohe oder schwer erkennbare Kosten außerhalb des Standarddepots.
- Verkaufen im Tief, häufiges Umschichten und andere Entscheidungen aus dem Bauch.
- Das Geld ist bis 65 gebunden. Ein Ausstieg kostet die Förderung.
- Gesetze können sich ändern.
Was es kosten kann
Konkrete Preise gibt es erst, wenn die Angebote im Januar 2027 starten. Diese Kostenarten sollten Sie kennen.
| Kostenart | Was das ist | Was das Gesetz sagt |
|---|---|---|
| Effektivkosten | Um so viel sinkt die Rendite pro Jahr durch alle Kosten zusammen. | Stehen im Produktinformationsblatt. Im Standarddepot höchstens 1,0 Prozent. |
| Depotentgelt | Gebühr für die Verwahrung. | Keine Vorgabe. |
| Fonds- und ETF-Kosten | Laufende Kosten der Fonds. Sie stecken im Kurs. | Keine Vorgabe. |
| Kauf und Verkauf | Transaktionskosten und Ausgabeaufschläge. | Keine Vorgabe. |
| Vermögensverwaltung | Wenn ein Verwalter die Fonds für Sie auswählt und umschichtet. | Keine Vorgabe. |
| Abschluss und Vertrieb | Kosten für Abschluss und Beratung. | Müssen gleichmäßig auf die Ansparzeit verteilt werden. |
| Wechsel | Kosten beim Übertragen zu einem anderen Anbieter. | Nach 5 Jahren kostenfrei, vorher höchstens 150 Euro. Beim neuen Anbieter höchstens 150 Euro. |
Die wichtigste Zahl. Vergleichen Sie Angebote über die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Darin steckt alles, was die Rendite mindert.
Beispiel
Wer mit 35 anfängt und bis 67 jeden Monat 150 Euro einzahlt, kommt bei 5 Prozent Rendite vor Kosten mit 1,0 Prozent Effektivkosten auf rund 149.200 Euro, Zulagen eingerechnet. Mit 0,3 Prozent wären es rund 169.900 Euro. Der Unterschied von gut 20.000 Euro kommt allein von den Kosten. Probieren Sie es im Rechner aus.
Im Vergleich
Wie es sich von anderen Wegen unterscheidet
Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein unter mehreren. Welche Mischung passt, hängt von Ihrer Lage ab.
Gegenüber einem normalen Depot
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Normales Depot |
|---|---|---|
| Förderung | Zulagen und möglicher Steuervorteil | Keine |
| Steuer beim Sparen | Keine | Steuer auf Erträge, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen |
| An das Geld vor der Rente | Nur für eine eigene Immobilie, sonst geht die Förderung verloren | Jederzeit |
| Auszahlung | Ab 65 als Rente oder Auszahlplan, bis 30 Prozent auf einmal | Frei |
| Steuer im Alter | Die ganze Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz | Nur auf Gewinne, mit der Abgeltungsteuer |
| Vererben | Möglich, aber die Förderung muss zurück, außer beim Ehepartner | Ohne Einschränkung |
| Bei Grundsicherung | Gefördertes Vermögen ist geschützt | Zählt als Vermögen |
Gegenüber Riester, Rürup, Betriebsrente und privater Rente
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | Riester, Abschluss bis Ende 2026 | Basisrente (Rürup) | Betriebsrente | Private Rente |
|---|---|---|---|---|---|
| Förderung | Zulagen und Steuervorteil | Zulagen und Steuervorteil | Hoher Steuerabzug, keine Zulagen | Beiträge steuer- und meist abgabenfrei, oft Zuschuss vom Arbeitgeber | Keine beim Sparen |
| Garantie | Keine, als Garantieprodukt 80 oder 100 Prozent | Beiträge und Zulagen sind garantiert | Je nach Vertrag | Je nach Zusage | Je nach Vertrag |
| An das Geld vor der Rente | Nur für eine eigene Immobilie | Nur für eine eigene Immobilie | Nein | In der Regel nein | Ja, oft mit Verlust |
| Auszahlung | Ab 65, Rente oder Auszahlplan | Ab 62, ältere Verträge ab 60, meist lebenslange Rente | Ab 62, nur lebenslange Rente | Rente oder Kapital, je nach Zusage | Rente oder Kapital |
| Typisch für (meine Einordnung) | Sparer mit Zeit und Geduld | Bestandskunden mit Garantie oder vielen Kindern | Selbstständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast | Arbeitnehmer mit Zuschuss vom Arbeitgeber | Wer flexibel bleiben will |
Vereinfachte Übersicht. Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung im Alter sind bei jedem Weg anders geregelt. Das klären wir im Einzelfall.
Selbst rechnen
Was die Förderung bei Ihnen bewirkt
Eine Modellrechnung mit drei Szenarien. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert oder verschickt.
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Tobias Schnippering · tobiasschnippering.de/altersvorsorgedepot · Modellrechnung, Stand 5. November 2026
Annahme
So rechnet der Rechner
- Zulagen nach Gesetz: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro, je Kind höchstens 300 Euro, 200 Euro Bonus im ersten Jahr unter 25. Unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage.
- Kindergeld: angenommen bis zu dem Jahr, in dem das Kind 18 wird, wahlweise bis 25.
- Rendite: drei feste Szenarien mit 3, 5 und 7 Prozent im Jahr vor Kosten. Die Effektivkosten werden davon abgezogen. Die Wertentwicklung ist gleichmäßig angenommen, in Wirklichkeit schwankt sie.
- Ansparen: Beitrag zu Beginn jedes Monats, Zulagen einmal im Jahr. In Wirklichkeit kommen die Zulagen einige Monate später.
- Auszahlung: eine gleichbleibende Rate, die das Kapital nach dem Einmalbetrag bis zum gewählten Alter aufbraucht. Das Gesetz sieht vor, die Rate spätestens alle drei Jahre neu zu berechnen. Eine lebenslange Rente rechnet der Rechner nicht, dafür braucht es das Angebot eines Versicherers.
- Heutiges Geld: die Rate zurückgerechnet mit 2 Prozent Teuerung im Jahr.
- Nicht berücksichtigt: Steuern, ein Steuervorteil über die Zulage hinaus, Beiträge zur Krankenversicherung und Kursschwankungen.
Schwerpunkt Riester
Wechseln oder bleiben? Erst vergleichen.
Ihr Riester-Vertrag läuft weiter wie bisher. Sie müssen nichts tun. Ein Wechsel kann sich lohnen. Er kann aber auch Garantien und Vorteile kosten, die es heute nicht mehr gibt.
Gesetz
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1
Behalten
Vertrag und Förderung bleiben, wie sie sind.
-
2
Nur die Förderung wechseln
Der Vertrag bleibt, die neue Zulage gilt. Eine Erklärung an den Anbieter genügt, auch ohne seine Zustimmung. Sie gilt für alle Ihre alten Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen.
-
3
Übertragen
Das Guthaben geht in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen, es können aber Kosten anfallen. Wichtig: übertragen, nicht kündigen. Eine Kündigung kostet in der Regel alle Zulagen und Steuervorteile.
Achtung beim neuen Vertrag. Wer neben dem Riester-Vertrag einen neuen Vertrag abschließt, holt damit auch den alten Vertrag in die neue Förderung. Der Bestandsschutz endet. Einen Weg zurück gibt es nicht.
Für Ehepaare. Bleibt der Partner mit eigener Förderung bei seinem alten Vertrag, bekommt der mitgeförderte Partner für einen neuen Vertrag keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb gemeinsam.
Was Sie verlieren können
- Den früheren Rentenbeginn. Riester-Verträge zahlen meist ab 62, ältere ab 60. Neu geht es erst ab 65.
- Die Garantie auf Beiträge und Zulagen. Übertragen wird der heutige Wert.
- Einen höheren Rechnungszins und einen besseren garantierten Rentenfaktor aus älteren Verträgen.
- Abschlusskosten, die Sie längst bezahlt haben.
- Eine höhere Zulage nach altem Recht, etwa bei kleinem Einkommen und mehreren Kindern.
- Die Entnahme für Wohneigentum, wenn der neue Anbieter sie nicht anbietet.
Was für einen Wechsel sprechen kann
- Eine höhere Grundzulage bei mittleren Beiträgen.
- Mehr Renditechancen, wenn Sie auf eine Garantie verzichten können.
- Mehr Freiheit bei der Auszahlung, etwa mit einem Auszahlplan.
- Niedrigere Kosten, wenn Ihr alter Vertrag teuer ist.
- Viel Zeit bis zur Rente, um Schwankungen auszugleichen.
Eine höhere Rendite kommt nicht von selbst. Entscheiden lässt sich erst, wenn Ihr Vertrag mit den realistischen Chancen, Kosten und Risiken der neuen Lösung verglichen ist.
In vier Schritten zur Entscheidung
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Schritt 1
Unterlagen sammeln
Vertrag, letzte Jahresmitteilung, Zulagen und Steuerbescheid.
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Schritt 2
Vertrag bewerten
Garantie, Rentenfaktor, Kosten, frühester Rentenbeginn und erwartete Leistung.
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Schritt 3
Förderung vergleichen
Zulage alt und neu, Kinder, Ehepartner und Steuer.
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Schritt 4
Entscheiden und umsetzen
Behalten, Förderung wechseln oder übertragen. Mit Fristen und Kosten im Blick.
Zulage alt oder neu?
Für Ihren Beitrag rechnet das Werkzeug die Zulage nach altem und nach neuem Recht aus.
Das Werkzeug braucht JavaScript.
Prüfpunkte für Ihren Riester-Vertrag
Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Sie sehen dann, worauf es bei Ihnen ankommt. Es wird nichts gespeichert.
Tobias Schnippering · tobiasschnippering.de/altersvorsorgedepot · Prüfpunkte, Stand 5. November 2026
Sequenzrisiko
Wenn die Börse kurz vor der Rente fällt
Fachleute sprechen vom Sequenzrisiko. Es kommt nicht nur darauf an, wie viel ein Depot im Durchschnitt bringt, sondern auch darauf, wann die schlechten Jahre kommen.
Beispiel
Eine Sparerin hat mit 58 Jahren 50.000 Euro im Depot. Bis 63 wächst es um 6 Prozent im Jahr. Dann fallen die Kurse um 35 Prozent.
- Liegt alles in Aktienfonds, sind mit 65 nur noch rund 46.100 Euro da.
- Wurde ab 60 schrittweise in einen vorsichtigen Fonds umgeschichtet, sind es rund 58.400 Euro.
Braucht sie das Geld zum Rentenbeginn, ist der Verlust endgültig. Bei einem Wechsel aus Riester kommt dazu: Mit dem alten Vertrag wären ihr zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen sicher gewesen.
- 100 Prozent Aktienfonds
- Ab 60 schrittweise umgeschichtet
Werte als Tabelle
| Alter | 100 Prozent Aktienfonds | Umgeschichtet |
|---|---|---|
| 58 | 50.000 | 50.000 |
| 59 | 53.000 | 53.000 |
| 60 | 56.180 | 56.180 |
| 61 | 59.551 | 58.287 |
| 62 | 63.124 | 60.473 |
| 63 | 66.911 | 62.740 |
| 64 | 43.492 | 56.811 |
| 65 | 46.102 | 58.430 |
Annahmen: Aktienfonds 6 Prozent im Jahr, im Jahr ab 63 minus 35 Prozent. Vorsichtiger Fonds 1,5 Prozent im Jahr. Umgeschichtet: ab 60 die Hälfte, ab 63 noch 30 Prozent in Aktienfonds, wie im Standarddepot.
Einbruch kurz vor Rentenbeginn
Wer zum Rentenbeginn Geld braucht oder es in eine Rente umwandelt, macht einen Kursverlust endgültig. Für eine Erholung bleibt keine Zeit.
Einbruch in den ersten Rentenjahren
Für dieselbe Auszahlung müssen mehr Fondsanteile verkauft werden. Das Depot schrumpft schneller und reicht kürzer, auch wenn sich die Börse später erholt.
Was helfen kann
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Schrittweise umschichten
Im Standarddepot ist das vorgeschrieben: fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent im chancenreichen Fonds, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent. Im frei gewählten Depot müssen Sie selbst daran denken.
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Den Beginn verschieben
Beim Altersvorsorgedepot nennt der Vertrag einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, in dem die Auszahlung beginnen kann, spätestens mit 70. Nach einem Einbruch kann es helfen, später zu beginnen.
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Eine Reserve außerhalb
Geld auf dem Tagesgeldkonto überbrückt schlechte Jahre, ohne dass Sie im Tief verkaufen müssen.
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Nach Zeiträumen aufteilen
Was bald gebraucht wird, liegt sicher. Was erst in Jahren gebraucht wird, darf schwanken. So funktioniert das Töpfe-Modell.
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Breit streuen
Weltweit, über viele Unternehmen, Branchen und Länder. Kein Klumpen in einer Branche oder einem Land.
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Regelmäßig prüfen
Einmal im Jahr schauen, ob die Anlage noch zu Ihrem Zeitraum passt. Ein Teil als lebenslange Rente schwankt danach nicht mehr.
Keine Maßnahme schließt Verluste aus. Sie können Verluste abmildern und zeitlich besser verteilen, aber nicht verhindern.
Auszahlung
Mit 65 beginnt die zweite Hälfte
Die meisten Angebote erklären das Ansparen. Für Ihren Ruhestand entscheidend ist, wie das Geld wieder herauskommt und wie lange es reicht.
Ansparen mit Zulagen
Lebenslange Rente: zahlt, solange Sie leben
Auszahlplan: bis zum vereinbarten Alter, mindestens bis 85
Alter in Jahren. Der markierte Bereich zeigt, wann die Auszahlung beginnen darf.
Gesetz
| Merkmal | Lebenslange Rente | Auszahlplan |
|---|---|---|
| Wie lange | Solange Sie leben | Bis zum vereinbarten Alter, mindestens bis 85. Danach ist das Geld aufgebraucht. |
| Höhe | Gleichbleibend oder steigend | Wird spätestens alle drei Jahre neu berechnet und kann dabei auch sinken |
| Im Todesfall | Endet. Mit einer Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren erhalten Hinterbliebene die Rente bis zum Ende dieser Zeit. | Der Rest ist vererbbar. Die Förderung muss aber zurückgezahlt werden, außer das Geld geht auf einen Vertrag des Ehepartners. |
| Bei Grundsicherung im Alter | Ein Teil bleibt anrechnungsfrei | Zählt ohne diesen Freibetrag als Einkommen |
| Wechsel zum Rentenbeginn | Wer im Depot gespart hat, kann zum Rentenbeginn zu einem Versicherer wechseln und dort eine Rente bekommen. | Wer ein Garantieprodukt hat, kann zum Rentenbeginn einen Auszahlplan bei einem anderen Anbieter wählen. |
Steuer und Krankenkasse
Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen ausgezahlt wird, versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Im Ruhestand ist der oft niedriger als im Berufsleben. Wer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, zahlt auf die Auszahlung keine Beiträge. Für freiwillig Versicherte kann das anders sein.
Weitergeben: Was im Todesfall passiert
Vor der Rente und im Auszahlplan ist das Guthaben vererbbar. Die Erben müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Geht das Geld auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners, bleibt die Förderung erhalten. Mehr im Bereich Weitergeben.
Die Zulage bekommt jeder. Den Plan für die Auszahlung nicht.
So arbeite ich
Warum ich jeden Fall einzeln prüfe
Zwei Menschen mit demselben Riester-Vertrag können zu ganz verschiedenen Ergebnissen kommen. Es hängt an Kindern, Einkommen, Garantien, der Zeit bis zur Rente und daran, wie Sie mit Schwankungen umgehen.
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Ihre Verträge zuerst
Ich schaue mir an, was Sie schon haben, bevor wir über Neues sprechen. Manchmal ist Behalten die beste Lösung.
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Versicherung und Depot nebeneinander
Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler betrachte ich Versicherungs- und Investmentlösungen. Jede der drei Vertragsarten hat ihre Berechtigung.
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Annahmen offen auf dem Tisch
Sie sehen, mit welchen Renditen, Kosten und Zeiträumen gerechnet wird und was eine Garantie kostet.
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Begleitung bis in die Auszahlung
Ein Depot braucht Pflege: Umschichten vor der Rente, der Beginn der Auszahlung, ein Wechsel. Darum kümmern wir uns gemeinsam, auch Jahre später.
Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen.
Tobias Schnippering
Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler auf Norderney. Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung (FH), seit 20 Jahren in der Beratung von Privatkunden und Betrieben. Persönlich auf Norderney oder per Video.
Mehr über michZum Ausdrucken
Checkliste vor einem Wechsel
Drei Seiten zum Ausfüllen: Ihre Ziele, Ihr bestehender Vertrag, Förderung und Steuer und das neue Angebot. Dazu die Unterlagen, die Sie zum Gespräch mitbringen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Häufige Fragen
Was mich oft gefragt wird
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Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027 bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherern. Wichtig ist, dass der Vertrag zertifiziert ist. Nur dann gibt es die Förderung.
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Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Er behält dann die bisherige Förderung. Für Menschen mit kleinem Einkommen und mehreren Kindern kann das günstiger sein. Ob das für Sie gilt, zeigt der Zulagenvergleich auf dieser Seite.
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Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Er läuft mit der bisherigen Förderung weiter. Eine Kündigung kostet in der Regel alle Zulagen und Steuervorteile. Wer wechseln will, überträgt das Guthaben.
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Komme ich vor 65 an das Geld?
Nur für eine selbst genutzte Immobilie, wenn der Vertrag das anbietet. Früher geht es auch, wenn Sie schon vor 65 eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension bekommen. Sonst müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
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Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Vor der Rente und im Auszahlplan ist das Guthaben vererbbar. Die Erben müssen aber die Förderung zurückzahlen, außer das Geld geht auf einen Vertrag des Ehepartners. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod, außer Sie vereinbaren eine Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren.
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Kann ich Einzelaktien oder Kryptowerte ins Depot legen?
Nein. Erlaubt sind Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, langfristige europäische Fonds (ELTIF) und Euro-Staatsanleihen.
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Wie viele Verträge darf ich haben?
Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge. Bestehende Riester-Verträge kommen dazu.
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Kann ich mich per Video beraten lassen?
Ja. Ich berate persönlich auf Norderney oder per Video. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit oder schicken Sie sie vorher.
Quellen und Stand
Worauf diese Seite beruht
Stand: 5. November 2026. Ich prüfe die Seite, sobald sich etwas ändert, spätestens im Januar 2027.
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156 (öffnet in neuem Tab)
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform, Stand 4. November 2026 (öffnet in neuem Tab)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur privaten Altersvorsorge (öffnet in neuem Tab)
- Deutscher Bundestag: Beschluss vom 27. März 2026 (öffnet in neuem Tab)
- Deutsche Rentenversicherung: Frühstart-Rente im Bundestag beschlossen (öffnet in neuem Tab)
So sind die Inhalte gekennzeichnet: Gesetz steht so im Gesetz. Noch offen ist noch nicht entschieden. Beispiel und Annahme sind Rechnungen mit angenommenen Werten. Meine Einordnung ist meine fachliche Sicht.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen. Sie ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Bedingungen der Anbieter. Modellrechnungen sind keine Prognose.
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