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Alters­vorsorge­depot

Erst Ihre Situation. Dann das Produkt.

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge. Der Staat legt viel Geld dazu. Ob es zu Ihnen passt, hängt von Ihren Zielen, Ihren bestehenden Verträgen und Ihrem Umgang mit Risiko ab.

Von Tobias Schnippering · Stand:

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Unverbindlich. Persönlich auf Norderney oder per Video.

Das Wichtigste vorab

Was sich ab 2027 ändert

Die geförderte private Altersvorsorge wird neu geordnet. Das Prinzip bleibt: Der Staat fördert Ihre Beiträge, versteuert wird erst im Alter. Neu sind höhere Zulagen und Verträge ganz ohne Garantie.

  • Mehr Zulage für kleine und mittlere Beiträge

    Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, auf den Rest bis 1.800 Euro 25 Prozent. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind.

  • Drei Vertragsarten

    Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das einfache Standarddepot und Garantieprodukte, die 80 oder 100 Prozent der Beiträge sichern.

  • Auszahlung ab 65

    Frühestens mit 65, spätestens ab 70. Bis zu 30 Prozent auf einmal, der Rest als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85.

  • Riester läuft weiter

    Bestehende Verträge behalten ihre Förderung. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31. Dezember 2026.

Gesetz

Beschlossen

  • Das Gesetz ist verkündet und gilt. Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026.
  • Die neuen Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027.
  • Zulagen, Grenzen, Auszahlung und Wechsel sind geregelt, die Eckdaten stehen im nächsten Abschnitt.
  • Riester-Verträge, die bis Ende 2026 abgeschlossen werden, behalten ihre bisherige Förderung.

Noch offen

Noch nicht entschieden

  • Ein Standarddepot von einem staatlichen Träger ist möglich. Die nötige Verordnung fehlt noch.
  • Die Frühstart-Rente für Kinder hat der Bundestag im Oktober 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats stand zuletzt noch aus.
  • Konkrete Angebote, Kosten und Anbieter gibt es erst ab Januar 2027.
  • Vergleichsportale sollen kommen. Die Anbieter müssen dafür einheitliche Daten liefern.
  • Einzelheiten zur Steuer erläutert das Finanzministerium noch.

Förderung

Wie viel der Staat dazulegt

Die Zulage hängt nur noch davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen. Kleine Beiträge werden besonders stark gefördert.

Zulage je nach Ihrem Beitrag im Jahr Die ersten 360 Euro bringen 50 Cent je Euro, jeder weitere Euro bis 1.800 Euro 25 Cent. Die Kinderzulage kommt für jedes Kind dazu.
Ihr Beitrag im Jahr Zulage
120 Euro 10 Euro im Monat
60 Euro Grundzulage
120 Euro Kinderzulage je Kind
300 Euro 25 Euro im Monat
150 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
360 Euro 30 Euro im Monat
180 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
600 Euro 50 Euro im Monat
240 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
1.200 Euro 100 Euro im Monat
390 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind
1.800 Euro 150 Euro im Monat
540 Euro Grundzulage
300 Euro Kinderzulage je Kind

Unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage. Über 1.800 Euro steigt sie nicht weiter. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Kinderzulage, schon 300 Euro Eigenbeitrag bringen dann 600 Euro.

Gesetz

Eckdaten der neuen Förderung, Stand 5. November 2026
Thema Regel
Grundzulage 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro. Höchstens 540 Euro.
Kinderzulage Je Kind mit Kindergeld 1 Euro auf jeden eigenen Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Für jeden Jahrgang.
Bonus für Berufseinsteiger Einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind.
Mindestbeitrag 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage.
Höchstbeitrag 6.840 Euro im Jahr. Gefördert werden davon 1.800 Euro.
Steuer beim Sparen Beiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen gelten als Sonderausgaben. Das Finanzamt prüft von selbst, ob das mehr bringt als die Zulage. Erträge bleiben steuerfrei.
Steuer im Alter Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen ausgezahlt wird, versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Wer gefördert wird Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Beamte und neu auch Selbstständige mit Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Ehepartner ohne eigene Förderung bekommen über den Partner bis zu 175 Euro Grundzulage, wenn sie selbst mindestens 120 Euro einzahlen.
Auszahlung Beginn frühestens mit 65, spätestens mit 70. Bis zu 30 Prozent auf einmal. Danach lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85.
Anbieterwechsel Ab 5 Jahren nach Abschluss kostenfrei, vorher höchstens 150 Euro. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.

Grundlage sind das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 und die Antworten des Bundesfinanzministeriums mit Stand 4. November 2026. Die Quellen finden Sie unten auf der Seite.

Drei Wege

Welche Verträge es gibt

Alle drei Wege werden gleich gefördert. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Sicherheit Sie kaufen und wie viel Sie selbst entscheiden. Jeder hat seine Berechtigung.

Gesetz

Die drei Vertragsarten im Vergleich
Merkmal Altersvorsorgedepot Standarddepot Garantieprodukt
Garantie Keine. Am Ende kann weniger da sein, als Sie eingezahlt haben. Keine. Zu Beginn der Auszahlung stehen mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge sicher bereit.
Anlage Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, langfristige europäische Fonds (ELTIF) und Euro-Staatsanleihen. Sie oder der Anbieter wählen aus. Zwei Fonds, ein vorsichtiger und ein chancenreicher. Ab fünf Jahren vor Rentenbeginn wird schrittweise umgeschichtet. Vorsichtiger, damit die Garantie hält. Je höher die Garantie, desto kleiner die Renditechance.
Kosten Keine gesetzliche Obergrenze. Höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Keine gesetzliche Obergrenze.
Passt eher zu (meine Einordnung) Menschen mit Zeit bis zur Rente, die Schwankungen aushalten und mitentscheiden wollen. Menschen, die es einfach mögen und nicht selbst anlegen wollen. Menschen, denen Sicherheit wichtiger ist als Rendite.

Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds, auf einer Skala von 1 für sehr vorsichtig bis 7 für sehr riskant. Einzelaktien und Kryptowerte sind nicht erlaubt.

Online ohne Beratung? Das Standarddepot können Sie auch online abschließen. Dann kümmern Sie sich selbst um alles: den Beginn der Auszahlung, die Wahl zwischen Rente und Auszahlplan, einen Anbieterwechsel und Änderungen für die Zulage. Das gilt auch mit 80, bei Krankheit oder im Pflegefall. Wer das später nicht mehr selbst kann, braucht eine Vorsorgevollmacht und jemanden, der sich auskennt.

Einordnen

Für wen es passen kann und für wen eher nicht

Das Depot ist kein Produkt für alle. Diese Punkte geben eine erste Richtung. Die Entscheidung hängt an Ihrer ganzen Situation.

Meine Einordnung

Kann gut passen

  • Familien mit Kindern. Schon 300 Euro im Jahr bringen die volle Kinderzulage, bei zwei Kindern 600 Euro.
  • Kleine und mittlere Beiträge. Die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert.
  • Berufseinsteiger. 200 Euro Bonus und viele Jahre, in denen sich Schwankungen ausgleichen können.
  • Selbstständige. Sie werden zum ersten Mal direkt gefördert, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
  • Gutverdiener. Über die Zulage hinaus kann ein Steuervorteil dazukommen.
  • Geduldige Sparer. Wer 15 Jahre und mehr Zeit hat und Kursrückgänge aussitzen kann.

Eher nicht oder nur mit Vorsicht

  • Wer das Geld vor 65 braucht. Vorher kommen Sie nur für eine eigene Immobilie heran, sonst ist die Förderung weg.
  • Wer keine Schwankungen aushält. Dann passt eher ein Garantieprodukt.
  • Wer im Ruhestand außerhalb von EU und EWR leben will. Dann muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Wer kurz vor der Rente steht und auf jeden Euro angewiesen ist.
  • Wer einen guten alten Riester-Vertrag hat. Erst prüfen, dann entscheiden. Mehr dazu weiter unten.
  • Wer Schutz für Familie oder Arbeitskraft sucht. Das Depot sichert weder Berufsunfähigkeit noch Hinterbliebene ab. Das gehört zum Absichern.

Gleich gewichtet

Chancen, Risiken und Kosten

Ein Depot ohne Garantie kann mehr bringen als ein Vertrag mit Garantie. Es kann aber auch deutlich weniger bringen. Beides gehört auf den Tisch.

Chancen

  • Sie sind langfristig an der Entwicklung der Kapitalmärkte beteiligt.
  • Zulagen und Steuervorteil arbeiten jedes Jahr mit.
  • Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei.
  • Mehr Auswahl bei der Anlage als bei den meisten Riester-Verträgen.
  • Die Kosten stehen vergleichbar im Produktinformationsblatt. Beim Standarddepot sind sie gedeckelt.
  • Sie können die Anlage an Ihren Zeitraum anpassen.

Risiken

  • Kurse schwanken. Erhebliche Verluste sind möglich, auch kurz vor der Rente.
  • Ohne Garantie kann am Ende weniger da sein, als Sie eingezahlt haben.
  • Das eigene Risiko wird falsch eingeschätzt, oder die Fonds passen nicht, etwa nur eine Branche oder ein Land.
  • Hohe oder schwer erkennbare Kosten außerhalb des Standarddepots.
  • Verkaufen im Tief, häufiges Umschichten und andere Entscheidungen aus dem Bauch.
  • Das Geld ist bis 65 gebunden. Ein Ausstieg kostet die Förderung.
  • Gesetze können sich ändern.

Was es kosten kann

Konkrete Preise gibt es erst, wenn die Angebote im Januar 2027 starten. Diese Kostenarten sollten Sie kennen.

Kostenarten beim Altersvorsorgedepot
Kostenart Was das ist Was das Gesetz sagt
Effektivkosten Um so viel sinkt die Rendite pro Jahr durch alle Kosten zusammen. Stehen im Produktinformationsblatt. Im Standarddepot höchstens 1,0 Prozent.
Depotentgelt Gebühr für die Verwahrung. Keine Vorgabe.
Fonds- und ETF-Kosten Laufende Kosten der Fonds. Sie stecken im Kurs. Keine Vorgabe.
Kauf und Verkauf Transaktionskosten und Ausgabeaufschläge. Keine Vorgabe.
Vermögensverwaltung Wenn ein Verwalter die Fonds für Sie auswählt und umschichtet. Keine Vorgabe.
Abschluss und Vertrieb Kosten für Abschluss und Beratung. Müssen gleichmäßig auf die Ansparzeit verteilt werden.
Wechsel Kosten beim Übertragen zu einem anderen Anbieter. Nach 5 Jahren kostenfrei, vorher höchstens 150 Euro. Beim neuen Anbieter höchstens 150 Euro.

Die wichtigste Zahl. Vergleichen Sie Angebote über die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Darin steckt alles, was die Rendite mindert.

Beispiel

Wer mit 35 anfängt und bis 67 jeden Monat 150 Euro einzahlt, kommt bei 5 Prozent Rendite vor Kosten mit 1,0 Prozent Effektivkosten auf rund 149.200 Euro, Zulagen eingerechnet. Mit 0,3 Prozent wären es rund 169.900 Euro. Der Unterschied von gut 20.000 Euro kommt allein von den Kosten. Probieren Sie es im Rechner aus.

Im Vergleich

Wie es sich von anderen Wegen unterscheidet

Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein unter mehreren. Welche Mischung passt, hängt von Ihrer Lage ab.

Gegenüber einem normalen Depot

Altersvorsorgedepot und normales Depot im Vergleich
Merkmal Altersvorsorgedepot Normales Depot
Förderung Zulagen und möglicher Steuervorteil Keine
Steuer beim Sparen Keine Steuer auf Erträge, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen
An das Geld vor der Rente Nur für eine eigene Immobilie, sonst geht die Förderung verloren Jederzeit
Auszahlung Ab 65 als Rente oder Auszahlplan, bis 30 Prozent auf einmal Frei
Steuer im Alter Die ganze Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz Nur auf Gewinne, mit der Abgeltungsteuer
Vererben Möglich, aber die Förderung muss zurück, außer beim Ehepartner Ohne Einschränkung
Bei Grundsicherung Gefördertes Vermögen ist geschützt Zählt als Vermögen

Gegenüber Riester, Rürup, Betriebsrente und privater Rente

Altersvorsorgedepot und andere Vorsorgewege im Vergleich
Merkmal Alters­vorsorge­depot Riester, Abschluss bis Ende 2026 Basisrente (Rürup) Betriebsrente Private Rente
Förderung Zulagen und Steuervorteil Zulagen und Steuervorteil Hoher Steuerabzug, keine Zulagen Beiträge steuer- und meist abgabenfrei, oft Zuschuss vom Arbeitgeber Keine beim Sparen
Garantie Keine, als Garantieprodukt 80 oder 100 Prozent Beiträge und Zulagen sind garantiert Je nach Vertrag Je nach Zusage Je nach Vertrag
An das Geld vor der Rente Nur für eine eigene Immobilie Nur für eine eigene Immobilie Nein In der Regel nein Ja, oft mit Verlust
Auszahlung Ab 65, Rente oder Auszahlplan Ab 62, ältere Verträge ab 60, meist lebenslange Rente Ab 62, nur lebenslange Rente Rente oder Kapital, je nach Zusage Rente oder Kapital
Typisch für (meine Einordnung) Sparer mit Zeit und Geduld Bestandskunden mit Garantie oder vielen Kindern Selbstständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast Arbeitnehmer mit Zuschuss vom Arbeitgeber Wer flexibel bleiben will

Vereinfachte Übersicht. Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung im Alter sind bei jedem Weg anders geregelt. Das klären wir im Einzelfall.

Selbst rechnen

Was die Förderung bei Ihnen bewirkt

Eine Modellrechnung mit drei Szenarien. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert oder verschickt.

Der Rechner braucht JavaScript. Bitte schalten Sie es in Ihrem Browser ein, oder rufen Sie mich an: 04932 9999030.

Tobias Schnippering · tobiasschnippering.de/altersvorsorgedepot · Modellrechnung, Stand 5. November 2026

Jahre
Jahren

Zwischen 65 und 70

Euro

10 Euro sind das Minimum für die Zulage, 25 Euro bringen die volle Kinderzulage, 150 Euro die volle Grundzulage. Bis 570 Euro sind möglich, gefördert werden davon 150 Euro.

Mit Komma getrennt. Leer lassen, wenn Sie keine Kinderzulage bekommen.

1 Prozent

1,0 Prozent ist die Obergrenze im Standarddepot. Andere Angebote können günstiger oder teurer sein.

0 Prozent
85 Jahre
3 Prozent

Kapital zum Rentenbeginn

…

Je nach Rendite vor Kosten

3 Prozent
5 Prozent
7 Prozent
Ihre Einzahlungen
…
Zulagen vom Staat
…
Zulage je eigenem Euro
…
Mehr durch Zulagen und ihre Erträge
…
Einmalbetrag
…
Monatlich bis 85, vor Steuern
…
Das in heutigem Geld
…

Das Ergebnis ist eine Modellrechnung und ersetzt keine individuelle Beratung. Werte schwanken, Verluste sind möglich. Angenommene Renditen sind kein verlässlicher Hinweis auf die künftige Entwicklung.

Annahme

So rechnet der Rechner
  • Zulagen nach Gesetz: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro, je Kind höchstens 300 Euro, 200 Euro Bonus im ersten Jahr unter 25. Unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage.
  • Kindergeld: angenommen bis zu dem Jahr, in dem das Kind 18 wird, wahlweise bis 25.
  • Rendite: drei feste Szenarien mit 3, 5 und 7 Prozent im Jahr vor Kosten. Die Effektivkosten werden davon abgezogen. Die Wertentwicklung ist gleichmäßig angenommen, in Wirklichkeit schwankt sie.
  • Ansparen: Beitrag zu Beginn jedes Monats, Zulagen einmal im Jahr. In Wirklichkeit kommen die Zulagen einige Monate später.
  • Auszahlung: eine gleichbleibende Rate, die das Kapital nach dem Einmalbetrag bis zum gewählten Alter aufbraucht. Das Gesetz sieht vor, die Rate spätestens alle drei Jahre neu zu berechnen. Eine lebenslange Rente rechnet der Rechner nicht, dafür braucht es das Angebot eines Versicherers.
  • Heutiges Geld: die Rate zurückgerechnet mit 2 Prozent Teuerung im Jahr.
  • Nicht berücksichtigt: Steuern, ein Steuervorteil über die Zulage hinaus, Beiträge zur Krankenversicherung und Kursschwankungen.

Schwerpunkt Riester

Wechseln oder bleiben? Erst vergleichen.

Ihr Riester-Vertrag läuft weiter wie bisher. Sie müssen nichts tun. Ein Wechsel kann sich lohnen. Er kann aber auch Garantien und Vorteile kosten, die es heute nicht mehr gibt.

Gesetz

  1. 1

    Behalten

    Vertrag und Förderung bleiben, wie sie sind.

  2. 2

    Nur die Förderung wechseln

    Der Vertrag bleibt, die neue Zulage gilt. Eine Erklärung an den Anbieter genügt, auch ohne seine Zustimmung. Sie gilt für alle Ihre alten Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen.

  3. 3

    Übertragen

    Das Guthaben geht in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen, es können aber Kosten anfallen. Wichtig: übertragen, nicht kündigen. Eine Kündigung kostet in der Regel alle Zulagen und Steuervorteile.

Achtung beim neuen Vertrag. Wer neben dem Riester-Vertrag einen neuen Vertrag abschließt, holt damit auch den alten Vertrag in die neue Förderung. Der Bestandsschutz endet. Einen Weg zurück gibt es nicht.

Für Ehepaare. Bleibt der Partner mit eigener Förderung bei seinem alten Vertrag, bekommt der mitgeförderte Partner für einen neuen Vertrag keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb gemeinsam.

Was Sie verlieren können

  • Den früheren Rentenbeginn. Riester-Verträge zahlen meist ab 62, ältere ab 60. Neu geht es erst ab 65.
  • Die Garantie auf Beiträge und Zulagen. Übertragen wird der heutige Wert.
  • Einen höheren Rechnungszins und einen besseren garantierten Rentenfaktor aus älteren Verträgen.
  • Abschlusskosten, die Sie längst bezahlt haben.
  • Eine höhere Zulage nach altem Recht, etwa bei kleinem Einkommen und mehreren Kindern.
  • Die Entnahme für Wohneigentum, wenn der neue Anbieter sie nicht anbietet.

Was für einen Wechsel sprechen kann

  • Eine höhere Grundzulage bei mittleren Beiträgen.
  • Mehr Renditechancen, wenn Sie auf eine Garantie verzichten können.
  • Mehr Freiheit bei der Auszahlung, etwa mit einem Auszahlplan.
  • Niedrigere Kosten, wenn Ihr alter Vertrag teuer ist.
  • Viel Zeit bis zur Rente, um Schwankungen auszugleichen.

Eine höhere Rendite kommt nicht von selbst. Entscheiden lässt sich erst, wenn Ihr Vertrag mit den realistischen Chancen, Kosten und Risiken der neuen Lösung verglichen ist.

In vier Schritten zur Entscheidung

  1. Schritt 1

    Unterlagen sammeln

    Vertrag, letzte Jahresmitteilung, Zulagen und Steuerbescheid.

  2. Schritt 2

    Vertrag bewerten

    Garantie, Rentenfaktor, Kosten, frühester Rentenbeginn und erwartete Leistung.

  3. Schritt 3

    Förderung vergleichen

    Zulage alt und neu, Kinder, Ehepartner und Steuer.

  4. Schritt 4

    Entscheiden und umsetzen

    Behalten, Förderung wechseln oder übertragen. Mit Fristen und Kosten im Blick.

Zulage alt oder neu?

Für Ihren Beitrag rechnet das Werkzeug die Zulage nach altem und nach neuem Recht aus.

Das Werkzeug braucht JavaScript.

Euro

Das Einkommen, auf das Sie Rentenbeiträge zahlen. Bei Beamten die Besoldung.

Euro
Kinder
Kinder

Zulage im Jahr

Altes Recht
Neues Recht
Für die volle Zulage nach altem Recht nötig
…
Für die volle Grundzulage nach neuem Recht nötig
1.800 Euro

Nur die Zulage. Ein möglicher Steuervorteil, Ehepartner und der Bonus für Berufseinsteiger sind nicht berücksichtigt.

Prüfpunkte für Ihren Riester-Vertrag

Kreuzen Sie an, was auf Sie zutrifft. Sie sehen dann, worauf es bei Ihnen ankommt. Es wird nichts gespeichert.

Tobias Schnippering · tobiasschnippering.de/altersvorsorgedepot · Prüfpunkte, Stand 5. November 2026

Was trifft auf Sie zu?

Noch nichts angekreuzt.

Das Ergebnis ist keine Empfehlung und ersetzt keine Beratung.

Sequenzrisiko

Wenn die Börse kurz vor der Rente fällt

Fachleute sprechen vom Sequenzrisiko. Es kommt nicht nur darauf an, wie viel ein Depot im Durchschnitt bringt, sondern auch darauf, wann die schlechten Jahre kommen.

Beispiel

Eine Sparerin hat mit 58 Jahren 50.000 Euro im Depot. Bis 63 wächst es um 6 Prozent im Jahr. Dann fallen die Kurse um 35 Prozent.

  • Liegt alles in Aktienfonds, sind mit 65 nur noch rund 46.100 Euro da.
  • Wurde ab 60 schrittweise in einen vorsichtigen Fonds umgeschichtet, sind es rund 58.400 Euro.

Braucht sie das Geld zum Rentenbeginn, ist der Verlust endgültig. Bei einem Wechsel aus Riester kommt dazu: Mit dem alten Vertrag wären ihr zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen sicher gewesen.

Depotwert in Euro, Alter 58 bis 65 Beispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose
  • 100 Prozent Aktienfonds
  • Ab 60 schrittweise umgeschichtet
Depotwert von 58 bis 65 Jahren Beide Depots starten mit 50.000 Euro. Nach einem Kurseinbruch mit 63 hat das Depot mit 100 Prozent Aktienfonds zum Rentenbeginn rund 46.100 Euro, das schrittweise umgeschichtete Depot rund 58.400 Euro. 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 58 59 60 61 62 63 64 65 Einbruch Rentenbeginn 46.100 58.400 Mit 58: beide Depots 50.000 Euro Mit 59: beide Depots 53.000 Euro Mit 60: beide Depots 56.180 Euro Mit 61, 100 Prozent Aktienfonds: 59.551 Euro Mit 62, 100 Prozent Aktienfonds: 63.124 Euro Mit 63, 100 Prozent Aktienfonds: 66.911 Euro Mit 64, 100 Prozent Aktienfonds: 43.492 Euro Mit 65, 100 Prozent Aktienfonds: 46.102 Euro Mit 61, umgeschichtet: 58.287 Euro Mit 62, umgeschichtet: 60.473 Euro Mit 63, umgeschichtet: 62.740 Euro Mit 64, umgeschichtet: 56.811 Euro Mit 65, umgeschichtet: 58.430 Euro
Werte als Tabelle
Depotwert in Euro nach Alter
Alter100 Prozent AktienfondsUmgeschichtet
5850.00050.000
5953.00053.000
6056.18056.180
6159.55158.287
6263.12460.473
6366.91162.740
6443.49256.811
6546.10258.430

Annahmen: Aktienfonds 6 Prozent im Jahr, im Jahr ab 63 minus 35 Prozent. Vorsichtiger Fonds 1,5 Prozent im Jahr. Umgeschichtet: ab 60 die Hälfte, ab 63 noch 30 Prozent in Aktienfonds, wie im Standarddepot.

Einbruch kurz vor Rentenbeginn

Wer zum Rentenbeginn Geld braucht oder es in eine Rente umwandelt, macht einen Kursverlust endgültig. Für eine Erholung bleibt keine Zeit.

Einbruch in den ersten Rentenjahren

Für dieselbe Auszahlung müssen mehr Fondsanteile verkauft werden. Das Depot schrumpft schneller und reicht kürzer, auch wenn sich die Börse später erholt.

Was helfen kann

  • Schrittweise umschichten

    Im Standarddepot ist das vorgeschrieben: fünf Jahre vor Rentenbeginn höchstens 50 Prozent im chancenreichen Fonds, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent. Im frei gewählten Depot müssen Sie selbst daran denken.

  • Den Beginn verschieben

    Beim Altersvorsorgedepot nennt der Vertrag einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, in dem die Auszahlung beginnen kann, spätestens mit 70. Nach einem Einbruch kann es helfen, später zu beginnen.

  • Eine Reserve außerhalb

    Geld auf dem Tagesgeldkonto überbrückt schlechte Jahre, ohne dass Sie im Tief verkaufen müssen.

  • Nach Zeiträumen aufteilen

    Was bald gebraucht wird, liegt sicher. Was erst in Jahren gebraucht wird, darf schwanken. So funktioniert das Töpfe-Modell.

  • Breit streuen

    Weltweit, über viele Unternehmen, Branchen und Länder. Kein Klumpen in einer Branche oder einem Land.

  • Regelmäßig prüfen

    Einmal im Jahr schauen, ob die Anlage noch zu Ihrem Zeitraum passt. Ein Teil als lebenslange Rente schwankt danach nicht mehr.

Keine Maßnahme schließt Verluste aus. Sie können Verluste abmildern und zeitlich besser verteilen, aber nicht verhindern.

Auszahlung

Mit 65 beginnt die zweite Hälfte

Die meisten Angebote erklären das Ansparen. Für Ihren Ruhestand entscheidend ist, wie das Geld wieder herauskommt und wie lange es reicht.

Vom Ansparen bis zur Auszahlung Beispiel mit Rentenbeginn mit 67. Die Auszahlung beginnt zwischen 65 und 70. Zu Beginn können Sie bis zu 30 Prozent auf einmal entnehmen.

Ansparen mit Zulagen

Lebenslange Rente: zahlt, solange Sie leben

Auszahlplan: bis zum vereinbarten Alter, mindestens bis 85

Alter in Jahren. Der markierte Bereich zeigt, wann die Auszahlung beginnen darf.

Gesetz

Lebenslange Rente und Auszahlplan im neuen System
Merkmal Lebenslange Rente Auszahlplan
Wie lange Solange Sie leben Bis zum vereinbarten Alter, mindestens bis 85. Danach ist das Geld aufgebraucht.
Höhe Gleichbleibend oder steigend Wird spätestens alle drei Jahre neu berechnet und kann dabei auch sinken
Im Todesfall Endet. Mit einer Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren erhalten Hinterbliebene die Rente bis zum Ende dieser Zeit. Der Rest ist vererbbar. Die Förderung muss aber zurückgezahlt werden, außer das Geld geht auf einen Vertrag des Ehepartners.
Bei Grundsicherung im Alter Ein Teil bleibt anrechnungsfrei Zählt ohne diesen Freibetrag als Einkommen
Wechsel zum Rentenbeginn Wer im Depot gespart hat, kann zum Rentenbeginn zu einem Versicherer wechseln und dort eine Rente bekommen. Wer ein Garantieprodukt hat, kann zum Rentenbeginn einen Auszahlplan bei einem anderen Anbieter wählen.

Steuer und Krankenkasse

Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen ausgezahlt wird, versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Im Ruhestand ist der oft niedriger als im Berufsleben. Wer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert ist, zahlt auf die Auszahlung keine Beiträge. Für freiwillig Versicherte kann das anders sein.

Weitergeben: Was im Todesfall passiert

Vor der Rente und im Auszahlplan ist das Guthaben vererbbar. Die Erben müssen aber Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Geht das Geld auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners, bleibt die Förderung erhalten. Mehr im Bereich Weitergeben.

Die Zulage bekommt jeder. Den Plan für die Auszahlung nicht.

So arbeite ich

Warum ich jeden Fall einzeln prüfe

Zwei Menschen mit demselben Riester-Vertrag können zu ganz verschiedenen Ergebnissen kommen. Es hängt an Kindern, Einkommen, Garantien, der Zeit bis zur Rente und daran, wie Sie mit Schwankungen umgehen.

  • Ihre Verträge zuerst

    Ich schaue mir an, was Sie schon haben, bevor wir über Neues sprechen. Manchmal ist Behalten die beste Lösung.

  • Versicherung und Depot nebeneinander

    Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler betrachte ich Versicherungs- und Investmentlösungen. Jede der drei Vertragsarten hat ihre Berechtigung.

  • Annahmen offen auf dem Tisch

    Sie sehen, mit welchen Renditen, Kosten und Zeiträumen gerechnet wird und was eine Garantie kostet.

  • Begleitung bis in die Auszahlung

    Ein Depot braucht Pflege: Umschichten vor der Rente, der Beginn der Auszahlung, ein Wechsel. Darum kümmern wir uns gemeinsam, auch Jahre später.

Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen.

Porträt von Tobias Schnippering

Tobias Schnippering

Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler auf Norderney. Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung (FH), seit 20 Jahren in der Beratung von Privatkunden und Betrieben. Persönlich auf Norderney oder per Video.

Mehr über mich

Zum Ausdrucken

Checkliste vor einem Wechsel

Drei Seiten zum Ausfüllen: Ihre Ziele, Ihr bestehender Vertrag, Förderung und Steuer und das neue Angebot. Dazu die Unterlagen, die Sie zum Gespräch mitbringen. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Häufige Fragen

Was mich oft gefragt wird

  • Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

    Ab dem 1. Januar 2027 bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherern. Wichtig ist, dass der Vertrag zertifiziert ist. Nur dann gibt es die Förderung.

  • Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

    Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Er behält dann die bisherige Förderung. Für Menschen mit kleinem Einkommen und mehreren Kindern kann das günstiger sein. Ob das für Sie gilt, zeigt der Zulagenvergleich auf dieser Seite.

  • Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

    Nein. Er läuft mit der bisherigen Förderung weiter. Eine Kündigung kostet in der Regel alle Zulagen und Steuervorteile. Wer wechseln will, überträgt das Guthaben.

  • Komme ich vor 65 an das Geld?

    Nur für eine selbst genutzte Immobilie, wenn der Vertrag das anbietet. Früher geht es auch, wenn Sie schon vor 65 eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension bekommen. Sonst müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

  • Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?

    Vor der Rente und im Auszahlplan ist das Guthaben vererbbar. Die Erben müssen aber die Förderung zurückzahlen, außer das Geld geht auf einen Vertrag des Ehepartners. Eine lebenslange Rente endet mit dem Tod, außer Sie vereinbaren eine Garantiezeit von 10 oder 20 Jahren.

  • Kann ich Einzelaktien oder Kryptowerte ins Depot legen?

    Nein. Erlaubt sind Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5, langfristige europäische Fonds (ELTIF) und Euro-Staatsanleihen.

  • Wie viele Verträge darf ich haben?

    Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge. Bestehende Riester-Verträge kommen dazu.

  • Kann ich mich per Video beraten lassen?

    Ja. Ich berate persönlich auf Norderney oder per Video. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit oder schicken Sie sie vorher.

Quellen und Stand

Worauf diese Seite beruht

Stand: 5. November 2026. Ich prüfe die Seite, sobald sich etwas ändert, spätestens im Januar 2027.

So sind die Inhalte gekennzeichnet: Gesetz steht so im Gesetz. Noch offen ist noch nicht entschieden. Beispiel und Annahme sind Rechnungen mit angenommenen Werten. Meine Einordnung ist meine fachliche Sicht.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen. Sie ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz und die Bedingungen der Anbieter. Modellrechnungen sind keine Prognose.

Passt das Altersvorsorgedepot zu Ihnen?

Im Erstgespräch schauen wir auf Ihre Situation, Ihre bestehenden Verträge und Ihre Pläne für den Ruhestand. Danach wissen Sie, welcher Weg zu Ihnen passt.

Erstgespräch vereinbaren

Lieber gleich anrufen? 04932 9999030, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Persönlich auf Norderney oder per Video.