Betriebliche Altersvorsorge
Wissen Sie, was Sie Ihren Mitarbeitern versprochen haben?
Eine Betriebsrente ist ein Versprechen, das Sie als Arbeitgeber geben. Die Versicherung bezahlt es nur. Zahlt sie weniger als versprochen, tragen Sie den Rest. Hier lesen Sie, wo es in der Praxis hakt und wie Sie Ihre Zusagen in Ordnung bringen.
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Das Wichtigste vorab
Sie versprechen. Die Versicherung bezahlt.
Jede Betriebsrente hat zwei Ebenen: Ihr Versprechen an den Mitarbeiter und den Vertrag, mit dem Sie es bezahlen. Beide müssen zusammenpassen. Tun sie es nicht, merkt das oft jahrelang niemand.
Ebene 1: Ihr Versprechen
- Sie sagen eine Leistung zu, zum Beispiel eine Rente ab 67, eine Rente bei Invalidität oder Geld für Hinterbliebene.
- Das steht in der Zusage, in der Vereinbarung zur Gehaltsumwandlung oder in einer Versorgungsordnung.
- Dieses Versprechen geben Sie, nicht der Versicherer. Auch wenn Ihr Mitarbeiter den Beitrag aus seinem Gehalt bezahlt.
Ebene 2: Der Vertrag
- Damit Sie das Versprechen bezahlen können, schließen Sie meist einen Vertrag ab, in kleineren Betrieben oft eine Direktversicherung.
- Sie sind Versicherungsnehmer, Ihr Mitarbeiter ist der Versicherte.
- Es gibt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und die Direktzusage, bei der Ihr Betrieb die Rente selbst zahlt.
So steht es im Gesetz. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz). Das gilt für jeden Weg, auch für die Direktversicherung.
Die Versicherung ist das Werkzeug. Das Versprechen geben Sie.
Aus der Praxis
Sechs typische Fallstricke
Die meisten Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil nach der Unterschrift niemand die Unterlagen noch einmal ansieht. Jeder dieser Punkte lässt sich beheben, am besten, bevor ein Mitarbeiter geht oder in Rente geht.
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1
Der Pflichtzuschuss fehlt
Was passiert: Wandelt ein Mitarbeiter Gehalt um, legen Sie 15 Prozent dazu, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen. Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, seit 2019 für neue und seit 2022 für alle Verträge. Fehlt der Zuschuss, kann Ihr Mitarbeiter ihn nachfordern. Ob ein freiwilliger Zuschuss angerechnet werden darf, hängt davon ab, wie er vereinbart ist.
Was hilft: Alle Gehaltsumwandlungen durchgehen, fehlende Zuschüsse nachzahlen und festlegen, ob Sie genau rechnen oder pauschal 15 Prozent zahlen. Gilt ein Tarifvertrag, kann er etwas anderes vorsehen.
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2
Die Unterlagen fehlen
Was passiert: Ohne unterschriebene Vereinbarung zur Gehaltsumwandlung lässt sich später kaum belegen, was vereinbart war. Das Nachweisgesetz verlangt außerdem, dass Sie die wesentlichen Arbeitsbedingungen festhalten. Bei einer Betriebsrente über einen Versorgungsträger gehören dessen Name und Anschrift dazu, wenn er nicht selbst informieren muss. Wer das nicht, falsch oder zu spät tut, riskiert ein Bußgeld bis 2.000 Euro.
Was hilft: Eine vollständige Akte für jeden Mitarbeiter. Seit 2025 genügt für den Nachweis meist Textform, etwa eine E-Mail mit Empfangsbestätigung. In Hotels, Gaststätten und einigen anderen Branchen bleibt es bei Papier mit Unterschrift.
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3
Das Versprechen ist größer als der Vertrag
Was passiert: In vielen Betrieben liegen Formulare verschiedener Versicherer aus verschiedenen Jahren. Manche versprechen mehr, als der Tarif garantiert, oder es steht gar nicht fest, welche Art von Zusage gilt. Ob eine Garantie unter 100 Prozent der Beiträge zu jeder Zusage passt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Die Lücke tragen im Zweifel Sie.
Was hilft: Zusage und Vertrag nebeneinanderlegen. Was ist garantiert, was passiert bei einer Beitragspause, und passt das zu dem, was Sie versprochen haben?
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4
Ein Mitarbeiter geht
Was passiert: Bei einer Direktversicherung endet Ihre Pflicht nur dann mit dem Wert des Vertrags, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Das Bezugsrecht ist spätestens drei Monate nach dem Ausscheiden unwiderruflich, ohne Beitragsrückstand, Abtretung oder Beleihung. Die Überschüsse erhöhen nur die Leistung. Und Ihr Mitarbeiter darf den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen. Fehlt eine Bedingung, wird nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gerechnet. Vor allem bei Verträgen, die Sie selbst bezahlen und die erst Jahre nach dem Eintritt begonnen haben, kann dann eine Lücke bleiben.
Was hilft: Beim Austritt rechtzeitig handeln: Beiträge bis zum letzten Monat zahlen, Bezugsrecht und Bedingungen prüfen, Versicherer und Mitarbeiter informieren. Seit Juni 2020 müssen Sie die Begrenzung nicht mehr ausdrücklich verlangen. Die Bedingungen müssen aber stimmen.
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5
Ein neuer Mitarbeiter bringt seinen Vertrag mit
Was passiert: Wer die Zusage des früheren Arbeitgebers übernimmt, übernimmt alles, was darin steht, auch alte Fehler. Ob beim früheren Arbeitgeber beim Austritt alles sauber lief, sehen Sie dem Vertrag nicht an.
Was hilft: Vor einer Übernahme genau prüfen. Oft ist es besser, nur den Wert des alten Vertrags zu übertragen und eine eigene Zusage nach Ihren Regeln zu geben. Darauf hat Ihr neuer Mitarbeiter im ersten Jahr nach dem Wechsel sogar einen Anspruch.
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6
Pausen und Rentenbeginn
Was passiert: In der Elternzeit oder bei langer Krankheit fließt kein Gehalt und damit kein Beitrag. Ob der Vertrag die Pause ohne Nachteile übersteht, steht in den Bedingungen. Seit Juli 2026 kann Ihr Mitarbeiter ihn danach zu den alten Bedingungen fortsetzen, wenn er das innerhalb von drei Monaten verlangt. Und im Alter müssen Sie alle drei Jahre prüfen, ob die Rente erhöht wird, außer es ist anders geregelt, etwa weil der Tarif alle Überschüsse an den Rentner weitergibt.
Was hilft: Klare Merkblätter für Elternzeit, Krankheit und Austritt und ein Tarif, der Pausen, Erhöhungen und einen späteren Rentenbeginn zu den ursprünglich garantierten Werten mitmacht. Auch die Rentengarantiezeit gehört auf den Prüfstand. Sie entscheidet, ob die Familie etwas bekommt, wenn ein Rentner früh stirbt.
Warum jetzt
Fehler von heute fallen oft erst in 20 Jahren auf
Eine Betriebsrente läuft Jahrzehnte. Der Anspruch darauf verjährt erst nach 30 Jahren (§ 18a Betriebsrentengesetz). Wer heute einen Fehler macht, merkt es oft erst, wenn der Mitarbeiter längst woanders arbeitet oder in Rente geht.
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Wenn ein Mitarbeiter nachfragt
Er kann jederzeit Auskunft verlangen, zum Beispiel wie hoch seine Anwartschaft ist, also der Anspruch, den er bisher erworben hat, und was beim Ausscheiden passiert. Die Antwort muss verständlich und in Textform kommen (§ 4a Betriebsrentengesetz). Was Sie sagen, muss richtig, eindeutig und vollständig sein.
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Wenn es Streit gibt
Dann zählt, was belegt ist. Ohne Unterlagen ist es schwer, die eigene Sicht zu beweisen, auch Jahre später und gegenüber Hinterbliebenen.
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Wenn Sie den Betrieb übergeben
Wer Ihren Betrieb kauft oder übernimmt, sieht sich die Betriebsrenten genau an. Ungeklärte Zusagen können den Preis drücken oder die Übergabe verzögern. Mehr zur Übergabe lesen Sie im Bereich Weitergeben.
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Wenn sich Gesetze ändern
Die Regeln ändern sich laufend, zuletzt 2026. Was vor zehn Jahren richtig war, kann heute Lücken haben.
So gehe ich vor
Der Zusagen-Check für Ihren Betrieb
In der Fachsprache heißt das Zusagequalifizierung. Ich prüfe für jeden Mitarbeiter, ob Ihr Versprechen und der Vertrag zusammenpassen. Danach wissen Sie, wo Sie stehen und was zu tun ist.
In vier Schritten
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Schritt 1
Bestand aufnehmen
Alle Verträge, Versicherer und Unterlagen an einem Ort. Ihre Mitarbeiter informieren Sie vorher kurz über den Datenschutz, die Vorlage bekommen Sie von mir.
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Schritt 2
Jeden Vertrag prüfen
Information, Gehaltsumwandlung und Zuschuss, Austritt und Tarif. Das Ergebnis halte ich für jeden Mitarbeiter fest: grün, gelb oder rot.
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Schritt 3
Lücken schließen
Zuschüsse nachzahlen, Vereinbarungen nachholen und mit den Versicherern klären, was sich ändern lässt. Die arbeitsrechtlichen Texte schreibt ein auf Betriebsrenten spezialisierter Rechtsanwalt.
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Schritt 4
Dauerhaft pflegen
Eintritte, Austritte, Elternzeit und neue Gesetze. Einmal im Jahr sehen wir gemeinsam drauf.
Meine Einordnung
Was ich übernehme
- Bestandsaufnahme und Prüfung aller Verträge
- Gespräche und Schriftwechsel mit den Versicherern
- Passende Tarife für neue Zusagen, verglichen über mehrere Anbieter
- Verständliche Informationen für Ihre Mitarbeiter
- Begleitung bei Eintritt, Austritt und Elternzeit
Was der Rechtsanwalt übernimmt
- Versorgungsordnung und Vereinbarungen für Ihren Betrieb
- Arbeitsrechtliche Fragen im Einzelfall
- Die Abstimmung mit Betriebsrat und Tarifvertrag, wo nötig
- Er haftet für seine Arbeit wie jeder Anwalt
Warum ein Anwalt? Musterformulare eines Versicherers ersetzen keine Rechtsberatung. Ich bin Versicherungsmakler: Verträge prüfen und Versicherer auswählen ist meine Aufgabe, arbeitsrechtliche Regeln formuliert ein Anwalt. Die Kosten dafür trägt der Betrieb, sie hängen von seiner Größe ab. Was bei Ihnen anfällt, klären wir vorher.
Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen.
Für die Zukunft
Eine Regel für alle: die Versorgungsordnung
Eine Versorgungsordnung ist eine schriftliche Regel für die Betriebsrente in Ihrem Betrieb. Vorgeschrieben ist sie nicht. Aber sie ist der einfachste Weg, Ihre Pflichten an einer Stelle zu erfüllen und alle Mitarbeiter gleich zu behandeln.
Was darin steht
- Wer mitmachen kann und ab wann
- Wie viel Gehalt umgewandelt werden kann
- Welcher Zuschuss gilt, genau gerechnet oder pauschal
- Über welchen Weg und welchen Versicherer
- Was bei Eintritt, Austritt, Elternzeit und Krankheit passiert
- Ob und wie Sie mitgebrachte Verträge übernehmen
Was sie Ihnen bringt
- Gleiche Regeln für alle statt Einzelabsprachen
- Die Informationen, die Sie ohnehin geben müssen, an einer Stelle
- Weniger Arbeit in der Lohnbuchhaltung
- Klarheit für Nachfolger, Käufer und Steuerberater
- Ein Argument im Gespräch mit Bewerbern
Einmal einführen, dann pflegen. Eine Versorgungsordnung wirkt nur, wenn sie richtig bekannt gemacht wird und zum Gesetz passt. Das Betriebsrentengesetz hat sich seit 2018 mehrfach geändert, zuletzt 2026. Eine ältere Ordnung sollte deshalb geprüft werden.
Was Sie davon haben
Gute Leute halten
Auf der Insel ist es schwer, gute Leute zu finden und zu halten. Eine gut geregelte Betriebsrente zeigt Ihren Mitarbeitern, dass Sie an ihre Zukunft denken. Und sie kostet Sie weniger, als viele glauben.
Beispiel
| Ihr Zuschuss zu 100 Euro Gehaltsumwandlung | Sie zahlen | Sie sparen an Sozialabgaben | Ergebnis vor Steuern |
|---|---|---|---|
| 15 Prozent (Pflicht) | 15 Euro | rund 21 Euro | rund 6 Euro gespart |
| 20 Prozent | 20 Euro | rund 21 Euro | rund 1 Euro gespart |
| 30 Prozent | 30 Euro | rund 21 Euro | rund 9 Euro Aufwand |
| 50 Prozent | 50 Euro | rund 21 Euro | rund 29 Euro Aufwand |
Annahmen für 2026: Das Gehalt liegt unter den Beitragsbemessungsgrenzen, Ihr Anteil an den Sozialabgaben beträgt rund 21 Prozent (Rente, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflege), ohne Umlagen. Zuschüsse sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn. Liegt ein Gehalt über den Grenzen, sparen Sie weniger, und auch Ihre Pflicht zum Zuschuss sinkt.
Und Ihr Mitarbeiter? Bei 15 Prozent Zuschuss fließen 115 Euro in seinen Vertrag. Sein Netto sinkt deutlich weniger als um 100 Euro, weil er Steuern und Sozialabgaben spart. Im Alter sind die Leistungen dafür steuerpflichtig und meist auch beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Mehr als der Pflichtzuschuss
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Ein fester Beitrag von Ihnen
Zum Beispiel 50 Euro im Monat für jeden, auch ohne eigene Gehaltsumwandlung. Das versteht jeder Mitarbeiter sofort.
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Förderung für kleine Einkommen
Zahlen Sie für Mitarbeiter mit kleinem Einkommen zusätzlich mindestens 240 Euro im Jahr ein, holen Sie 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. Ab 2027 sind es bis zu 360 Euro im Jahr je Mitarbeiter.
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Schutz bei Berufsunfähigkeit
Eine Betriebsrente kann auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit oder Geld für Hinterbliebene enthalten. Was passt, hängt von Ihrem Team ab.
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Gesundheit als Zusatz
Eine betriebliche Krankenversicherung, etwa für Zahnersatz und Brillen, spüren Ihre Mitarbeiter sofort und nicht erst in 30 Jahren.
Zum Ausdrucken
Checkliste: Betriebsrente im Betrieb prüfen
Rund 25 Punkte zum Abhaken, vom Überblick über Zuschuss und Information bis zu Austritt und Rentenbeginn. Was Sie nicht sicher beantworten können, besprechen wir im Erstgespräch. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Häufige Fragen
Was Arbeitgeber mich oft fragen
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Muss ich als Arbeitgeber eine Betriebsrente anbieten?
Ja, wenn ein Mitarbeiter es verlangt. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln, 2026 sind das bis zu 338 Euro im Monat. Den Weg bestimmen Sie: Bieten Sie eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, läuft die Betriebsrente darüber. Sonst kann der Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen.
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Muss ich die 15 Prozent auch für alte Verträge zahlen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2022 gilt der Zuschuss auch für Gehaltsumwandlungen, die vor 2019 vereinbart wurden, bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds und soweit Sie Sozialabgaben sparen. Ein Tarifvertrag kann etwas anderes regeln. Ob ein freiwilliger Zuschuss, den Sie schon zahlen, angerechnet werden darf, hängt davon ab, wie er vereinbart ist.
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Brauche ich eine Versorgungsordnung?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Schon ab wenigen Mitarbeitern mit Betriebsrente ist sie aber der einfachste Weg, Ihre Pflichten an einer Stelle zu erfüllen und alle gleich zu behandeln. Gibt es einen Betriebsrat oder einen Tarifvertrag, müssen beide berücksichtigt werden.
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Muss ich einen mitgebrachten Vertrag übernehmen?
Nein. Eine Übernahme geht nur, wenn alle zustimmen: Ihr Mitarbeiter, sein früherer Arbeitgeber und Sie. Lief seine Betriebsrente über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kann er aber innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel verlangen, dass ihr Wert zu Ihnen übertragen wird. Dann geben Sie ihm eine neue, gleichwertige Zusage nach Ihren Regeln.
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Muss ich meine Mitarbeiter von mir aus informieren?
Auf den Anspruch auf Gehaltsumwandlung müssen Sie nicht von sich aus hinweisen, so das Bundesarbeitsgericht 2014. Fragt ein Mitarbeiter nach, müssen Sie aber verständlich und in Textform Auskunft geben. Und was Sie sagen, muss richtig, eindeutig und vollständig sein. Ich rate deshalb, alle Mitarbeiter aktiv und schriftlich zu informieren.
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Was hat sich 2026 geändert?
Seit dem 22. Januar 2026 gilt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Kleine Anwartschaften lassen sich leichter abfinden. Betriebe ohne Tarifvertrag können über eine Betriebsvereinbarung eine automatische Gehaltsumwandlung mit Widerspruchsrecht einführen, wenn sie mindestens 20 Prozent Zuschuss zahlen. Seit Juli 2026 können Mitarbeiter ihren Vertrag nach jeder Zeit ohne Gehalt zu den alten Bedingungen fortsetzen. Ab 2027 steigt die Förderung für Geringverdiener.
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Was kostet der Zusagen-Check?
Das klären wir offen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden. Die Kosten einer Versorgungsordnung hängen von der Größe Ihres Betriebs ab. Sie rechnet der Rechtsanwalt direkt mit Ihnen ab.
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Und meine eigene Altersvorsorge als Geschäftsführer?
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten eigene Regeln. Eine Möglichkeit ist eine Unterstützungskasse, mehr dazu im Beitrag zur Unterstützungskasse für Geschäftsführer. Eine bestehende Pensionszusage sehen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an.
Quellen und Stand
Worauf diese Seite beruht
Stand: 6. November 2026. Ich prüfe die Seite, sobald sich etwas ändert, spätestens im Januar 2027 mit den neuen Werten der Sozialversicherung.
- Betriebsrentengesetz, vor allem §§ 1, 1a, 1b, 2, 4, 4a, 16 und 18a (öffnet in neuem Tab)
- Nachweisgesetz, §§ 2 und 4 (öffnet in neuem Tab)
- Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 16. Januar 2026, verkündet am 21. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14) (öffnet in neuem Tab)
- § 212 Versicherungsvertragsgesetz: Fortsetzung nach einer Zeit ohne Entgelt (öffnet in neuem Tab)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014, 3 AZR 807/11 (öffnet in neuem Tab)
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Februar 2020, 3 AZR 206/18 (öffnet in neuem Tab)
- Verband der Ersatzkassen: Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2026 (öffnet in neuem Tab)
So sind die Inhalte gekennzeichnet: Beispiel ist eine Rechnung mit angenommenen Werten. Meine Einordnung ist meine fachliche Sicht.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, Ihre Zusagen und die Bedingungen der Versicherer.
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