Versicherungen für Restaurants, Cafés und Bars: Was in vielen Verträgen fehlt
Was wäre, wenn Ihre Küche morgen ausbrennt?
In der Gastronomie liegen Feuer, Kühlung und Gäste dicht beieinander. Oft sind die Räume gepachtet, die Saison ist kurz, und der Pachtvertrag stellt eigene Anforderungen. Viele Verträge passen nicht mehr zu dem Betrieb, den Sie heute führen.
Unverbindlich. Bringen Sie Ihre Verträge mit, wir gehen sie Punkt für Punkt durch.
Erst das Risiko
Was einen Gastronomiebetrieb verwundbar macht
Sie arbeiten mit Hitze, Lebensmitteln und vielen Menschen auf engem Raum. Diese vier Punkte kommen in vielen Verträgen zu kurz.
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Die Küche ist der gefährlichste Raum
Heißes Fett, offene Flammen und eine Abluft mit Fettablagerungen: Ein Küchenbrand breitet sich schnell aus und kann in kurzer Zeit den ganzen Betrieb treffen.
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Ohne Kühlung kein Betrieb
Fällt die Kühlung am Wochenende aus, ist die Ware verloren und der nächste Service in Gefahr. Ein Stromausfall, ein Defekt oder eine ausgelöste Sicherung reichen.
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Gäste und Lebensmittel
Eine Lebensmittelvergiftung, ein Fehler bei den Allergenen oder ein Sturz auf nassem Boden: Für Schäden an Gästen haften Sie. Über die 14 wichtigsten Allergene müssen Sie auch bei offenen Speisen informieren.
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Gepachtete Räume
Viele Betriebe sind gepachtet. Schäden, die Sie an den Räumen verursachen, muss Ihre Haftpflicht abdecken. Dazu verlangt der Pachtvertrag oft eigene Versicherungen, etwa für Glas.
Absichern: Ihr Betrieb
Sechs Bausteine für Ihren Betrieb
Nicht jeder Betrieb braucht alles in derselben Höhe. Diese Bausteine sollten Sie aber kennen und bewusst entscheiden. Mit Gästezimmern lohnt auch ein Blick auf die Seite für Hotels und Pensionen.
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Inhalt, Glas und Kühlware
Küche, Einrichtung, Vorräte und Getränke gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Raub, auch auf dem Weg zur Bank. Kühlware auch bei einem Defekt. Dazu eine Glasversicherung, die viele Pachtverträge verlangen.
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Betriebsunterbrechung
Ersetzt nach einem Sachschaden den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten wie Pacht und Gehälter. Und zwar so lange, bis Sie wieder öffnen können, auch über die Saison hinaus.
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Betriebshaftpflicht
Für Schäden an Gästen, etwa durch verdorbenes Essen, Allergene oder einen Sturz, für Schäden an den gepachteten Räumen und für Ihre Feiern und Veranstaltungen.
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Betriebsschließung
Schließt das Gesundheitsamt Ihren Betrieb, etwa wegen Salmonellen oder Noroviren, zahlt eine Betriebsschließungsversicherung je nach Vertrag den Ausfall und die vernichtete Ware.
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Cyberversicherung
Kasse, Kartenzahlung, Reservierung und Bestellsystem laufen digital. Eine Cyberversicherung hilft beim Angriff und trägt den Ausfall. Mehr zur Cyberversicherung
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Rechtsschutz
Für Streit mit Mitarbeitern, Verpächter oder Lieferanten. Mit Spezial-Straf-Rechtsschutz ist auch Ihre Verteidigung bezahlt, etwa wenn nach einer Lebensmittelvergiftung ermittelt wird.
Allergene bei offenen Speisen: Seit Dezember 2014 müssen Sie Gäste auch bei unverpackten Speisen über die 14 wichtigsten Allergene informieren, etwa Gluten, Milch, Eier, Nüsse oder Sellerie. Das darf mündlich geschehen, wenn ein deutlicher Hinweis darauf zu sehen ist. Ein Fehler kann schwere Gesundheitsschäden auslösen. Ihre Betriebshaftpflicht sollte solche Schäden ausdrücklich einschließen.
Typische Lücken
Was im Kleingedruckten stehen sollte
Ob ein Vertrag zu Ihrem Betrieb passt, entscheidet sich an wenigen Klauseln. Diese acht Punkte gehören auf jede Prüfliste.
| Punkt | Oft im Vertrag | Was Ihr Betrieb braucht |
|---|---|---|
| Gepachtete Räume | Schäden an den gepachteten Räumen, etwa durch einen Küchenbrand oder Wasser, sind nicht oder nur eingeschränkt versichert. | Schäden an gemieteten und gepachteten Räumen ausdrücklich eingeschlossen, mit passender Summe. |
| Glas | Große Scheiben, Glastüren und Vitrinen sind nicht versichert, obwohl der Pachtvertrag es verlangt. | Eine Glasversicherung für Schaufenster, Türen, Theken und Vitrinen. |
| Kühlware | Versichert nur bei Stromausfall im öffentlichen Netz. | Auch bei Defekt der Kühlung und ausgelöster Sicherung, mit passender Summe. |
| Küche und Abluft | Pflichten zur Reinigung von Filtern und Abluft sind unbekannt oder nicht dokumentiert. | Klare Pflichten, die Sie im Alltag einhalten und nachweisen können. |
| Betriebsschließung | Keine Absicherung oder eine kurze Liste von Krankheitserregern. | Ein Vertrag, der Erreger wie Salmonellen und Noroviren nennt. |
| Außenbereich | Terrassenmöbel, Markisen und Heizstrahler draußen sind nicht oder nur eingeschränkt versichert. | Der Außenbereich ist mit passender Summe eingeschlossen. |
| Feiern, Catering und Lieferdienst | Feiern, Catering außer Haus oder ein Lieferdienst sind dem Versicherer nicht gemeldet. | Alles, was Sie anbieten, steht im Vertrag. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einer unbeaufsichtigten Fritteuse, darf der Versicherer kürzen. | Verzicht auf die Kürzung, auch bei Fehlern Ihres Teams. |
Ob eine Klausel fehlt, merkt man oft erst im Schadenfall. Was genau versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags.
Absichern: Sie selbst
Ihr Betrieb hängt an Ihnen
In vielen Betrieben stehen Sie selbst in der Küche oder im Service. Fallen Sie aus, fehlt der Kopf des Betriebs.
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Krankheit
Als Selbstständiger bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann Krankengeld, wenn Sie es ausdrücklich gewählt haben. Ein Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen, auch mitten in der Saison.
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Berufsunfähigkeit
Lange Tage auf den Beinen, schwere Töpfe und Hitze gehen auf Rücken und Gelenke. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
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Familie und Kredit
Küche, Einrichtung und Ablöse werden oft mit Krediten bezahlt. Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass Ihre Familie sie nicht allein tragen muss.
Aufbauen
Vorsorge für Sie und Ihr Team
Die Gastronomie lebt vom Moment, Ihr Ruhestand braucht einen Plan. Und gute Leute halten Sie mit mehr als dem Gehalt.
Für Sie
Vorsorge neben dem Betrieb
Als selbstständiger Gastronom zahlen Sie in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer gepachtet hat, besitzt am Ende oft nur Inventar und einen guten Namen. Ihr Ruhestand braucht deshalb eine eigene Vorsorge.
- Basisrente mit Steuervorteil, oft mit flexiblen Beiträgen für gute und schwächere Jahre
- Rücklagen für schwache Monate getrennt von der Altersvorsorge
- Geldanlage, die zu Ihrem Zeitplan passt
Für Ihr Team
Gute Leute halten
Köche und Servicekräfte sind knapp. Eine Betriebsrente mit Zuschuss oder eine betriebliche Krankenversicherung, also Zusatzschutz für Ihr Team etwa für Zahnersatz und Brillen, sind starke Argumente. Wandeln Mitarbeiter Gehalt in eine Betriebsrente um, ist ein Zuschuss von 15 Prozent ohnehin Pflicht, soweit Sie dadurch Sozialabgaben sparen.
- Eine schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Regeln für alle
- Gleichbehandlung im Team, damit niemand benachteiligt wird
- Im Gastgewerbe weisen Sie Arbeitsbedingungen, auch eine Betriebsrente, weiter auf Papier mit Unterschrift nach. Eine E-Mail reicht dafür nicht.
Weitergeben
Wenn Sie ausfallen oder aufhören
Ein Betrieb mit Gästen muss auch dann weiterlaufen, wenn Sie plötzlich fehlen. Und eine Übergabe braucht Vorlauf.
Wenn Sie plötzlich ausfallen
- Wer führt den Betrieb weiter, wer bestellt, wer zahlt die Löhne? Legen Sie fest, wer entscheidet und wer unterschreibt.
- Wer kommt an Kasse, Konten und Lieferanten? Ohne Vollmachten und Zugänge steht der Betrieb still.
- Was sagt Ihr Pachtvertrag für den Fall von Krankheit oder Tod? Das sollten Sie und Ihre Familie wissen.
Wenn Sie aufhören oder übergeben
- Nachfolger, Übergabe des Pachtvertrags und Verkauf des Inventars früh planen. Einem neuen Pächter muss der Verpächter meist zustimmen.
- Getränkelieferverträge und Leasing laufen oft weiter. Klären Sie früh, wer sie übernimmt.
- Versicherungen an den neuen Betreiber anpassen oder sauber beenden, damit nichts doppelt läuft und nichts fehlt.
Mehr dazu: Notfallplan für Unternehmer und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, jeweils mit Checkliste.
Häufige Fragen
Was Gastronomen oft wissen wollen
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Wir haben gepachtet. Was müssen wir selbst versichern?
In der Regel Ihre Einrichtung, Vorräte und den Ausfall Ihres Betriebs. Das Gebäude versichert meist der Verpächter. Schäden, die Sie an den gepachteten Räumen verursachen, gehören in Ihre Haftpflicht. Was genau gilt, steht in Ihrem Pachtvertrag.
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Zahlt die Versicherung, wenn ein Gast eine Lebensmittelvergiftung bekommt?
Die Betriebshaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen des Gastes und wehrt unberechtigte ab. Schließt das Gesundheitsamt Ihren Betrieb, hilft je nach Vertrag eine Betriebsschließungsversicherung beim Ausfall.
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Haften wir für Jacken an der Garderobe?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Schild „Für Garderobe keine Haftung“ schützt nicht in jedem Fall, etwa wenn Gäste ihre Jacken abgeben müssen. Wichtig ist, dass Ihre Haftpflicht Sachen einschließt, die Sie in Obhut nehmen.
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Die Fritteuse hat gebrannt, die Abluft war lange nicht gereinigt. Zahlt die Versicherung?
Das kann schwierig werden. Viele Verträge enthalten Pflichten, etwa zur Reinigung von Filtern und Abluft. Wer sie verletzt, riskiert, dass der Versicherer kürzt. Kennen Sie Ihre Pflichten und dokumentieren Sie die Reinigung.
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Brauchen wir eine Betriebsschließungsversicherung?
Sie hilft, wenn das Gesundheitsamt Ihren Betrieb wegen Krankheitserregern schließt, etwa wegen Salmonellen oder Noroviren. Wichtig ist, welche Erreger im Vertrag stehen. Pandemien sind in vielen neueren Verträgen ausgeschlossen.
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Was kostet ein guter Schutz für ein Restaurant?
Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Umsatz, Küche, Zahl der Plätze, Lage, Angeboten wie Feiern oder Lieferdienst und den gewählten Summen ab. Viele Verträge sind über Jahre nicht angepasst worden. Ein Vergleich zeigt, was Sie heute für Ihr Geld bekommen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen, Stand November 2026. Was versichert ist, regeln allein die Bedingungen Ihres Vertrags. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
So gehen wir vor
Erst das Risiko. Dann die Versicherung.
Ich vertrete Sie gegenüber den Versicherern, nicht einen Versicherer gegenüber Ihnen. Deshalb beginnen wir bei Ihrem Betrieb und nicht bei einem Angebot.
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Schritt 1
Verstehen
Wie ist Ihr Betrieb aufgestellt? Küche, Plätze, Terrasse, Feiern, Lieferdienst, Team und Saison.
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Schritt 2
Risiken erkennen
Wir gehen Ihre Verträge und Ihren Pachtvertrag mit den Punkten von dieser Seite durch. So sehen Sie Lücken, bevor ein Schaden sie zeigt.
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Schritt 3
Entscheiden
Welche Summen passen, was kommt dazu, und was kann weg?
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Schritt 4
Sinnvoll absichern
Ich vergleiche Angebote und zeige Ihnen, was wirklich drinsteckt. Im Schadenfall bin ich an Ihrer Seite.
Am Ende wissen Sie, wo Ihr Betrieb steht und was zu tun ist.
Erstgespräch vereinbarenPasst Ihr Schutz zu Ihrem Betrieb?
Bringen Sie Ihre Verträge und Ihren Pachtvertrag mit. Wir gehen sie gemeinsam durch, Punkt für Punkt. Danach wissen Sie, was fehlt, was doppelt ist und was Sie streichen können.
Erstgespräch vereinbarenLieber gleich anrufen? 04932 9999030, Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.