Rechtliches
Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht
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Name, Anschrift und Kontaktdaten
Tobias Schnippering
Im Gewerbegelände 36
26548 NorderneyTel.: 04932-9999030
Fax: 04932-9999039
E-Mail: info@tobiasschnippering.de -
2
Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
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Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO
- Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung
- D-X35X-1374K-08
- Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung
- D-F-121-VVUI-91
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info -
4
Erlaubnisbehörde
Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden
Finanzanlagenvermittlung: Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg, Ringstraße 4, 26721 Emden
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Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg -
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Beratung bei der Versicherungsvermittlung
Im Zuge der Vermittlung bietet Tobias Schnippering eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
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Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
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8
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
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Emittenten und Anbieter
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO zulässig ist.