PKV-Beitrag senken: Was der Tarifwechsel bringt und was er kostet
Steigt der Beitrag in der privaten Krankenversicherung, liegt der Gedanke nahe: Ich wechsle in einen günstigeren Tarif. Das Gesetz gibt Ihnen dieses Recht. Die Werbung verspricht dazu oft große Ersparnisse. Was Sie dafür aufgeben, sagt sie seltener.
Was das Gesetz erlaubt
Wer privat krankenversichert ist, hat nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ein festes Recht: Sie können verlangen, in einen anderen Tarif Ihres Versicherers zu wechseln, der einen gleichartigen Schutz bietet. Gleichartig heißt: Der neue Tarif deckt dieselbe Art von Risiko ab, zum Beispiel wieder Kosten für Arzt und Krankenhaus.
Das Wichtigste dabei: Ihre Alterungsrückstellung bleibt Ihnen erhalten. Das ist das Geld, das Ihr Versicherer über die Jahre aus Ihren Beiträgen zurückgelegt hat, damit der Beitrag im Alter nicht zu stark steigt. Auch Ihre bisherigen Rechte zählen weiter, etwa bereits erfüllte Wartezeiten.
Bietet der neue Tarif gleiche oder weniger Leistungen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer Ihre Gesundheit erneut prüfen. Als Mehrleistung zählt auch ein niedrigerer Selbstbehalt im neuen Tarif. Der Versicherer kann die Mehrleistung dann ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen, also einen Aufschlag wegen Vorerkrankungen, dazu eine Wartezeit. Zuschlag und Wartezeit können Sie vermeiden, indem Sie auf die Mehrleistung verzichten.
Bei jeder Beitragserhöhung muss Ihr Versicherer Sie auf dieses Recht hinweisen. Sind Sie 60 Jahre oder älter, muss er Ihnen zusätzlich bis zu zehn Tarife mit gleichartigem Schutz nennen, in denen Sie weniger zahlen würden, jeweils mit dem neuen Beitrag. Dazu gehört ein Hinweis auf den Standardtarif und den Basistarif. So steht es in § 6 der VVG-Informationspflichtenverordnung.
Sie müssen dafür nicht auf die nächste Erhöhung warten. Einen Wechsel können Sie jederzeit beantragen.
Woher die Ersparnis kommt
Werbung nennt das gern Beitragsoptimierung. Das klingt nach Gewinn ohne Verlust. Ehrlicher ist: Sie tauschen Leistung gegen Beitrag. Das kann richtig sein, wenn Sie es bewusst tun.
Die Ersparnis kommt fast immer aus einer von drei Quellen, oft aus mehreren zugleich:
- Weniger Leistung. Zum Beispiel Mehrbettzimmer statt Ein- oder Zweibettzimmer, keine Chefarztbehandlung, weniger Geld für Zahnersatz und Brillen oder Hilfsmittel nur aus einer festen Liste.
- Mehr Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie jedes Jahr selbst zahlen, bevor die Versicherung einspringt. Je höher er ist, desto niedriger der Beitrag.
- Ein anders berechneter Tarif. Neuere Tarife haben andere Bedingungen und einen anderen Kreis von Versicherten. Das kann heute günstiger sein. Wie sich der Beitrag dort entwickelt, weiß niemand.
Fragen Sie bei jedem Angebot zuerst: Aus welcher Quelle kommt meine Ersparnis?
Die Risiken, offen benannt
Kein Tarifwechsel ist von sich aus gut oder schlecht. Diese Punkte sollten Sie aber kennen, bevor Sie unterschreiben.
Leistungen fallen weg, die Sie später brauchen
Mit 45 brauchen viele kaum Leistungen. Mit 70 sieht das anders aus: Hörgeräte, Zahnersatz, ein Aufenthalt im Krankenhaus, vielleicht eine Psychotherapie nach einem schweren Verlust. Gerade solche Leistungen sind in günstigen Tarifen oft gekürzt oder begrenzt.
Achten Sie besonders auf die Hilfsmittel. Bei einem offenen Katalog zahlt der Versicherer alle Hilfsmittel, die medizinisch nötig sind. Bei einem geschlossenen Katalog zahlt er nur, was auf einer festen Liste steht. Was erst in einigen Jahren erfunden wird, fehlt dort.
Der Weg zurück ist schwer
Wer Leistungen abwählt, bekommt sie später nicht einfach zurück. Für jede Mehrleistung prüft der Versicherer Ihre Gesundheit neu. Haben Sie inzwischen Vorerkrankungen, kann er die Leistung ausschließen oder einen Zuschlag verlangen, dazu eine Wartezeit. Je älter Sie sind, desto eher ist dieser Weg praktisch verschlossen.
Der Selbstbehalt rechnet sich oft schlechter als gedacht
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag sicher. Die Kosten dafür kommen, sobald Sie Rechnungen haben. Zwei Punkte werden dabei oft übersehen:
- Angestellte: Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte Ihres Beitrags, bis zu einer Höchstgrenze. Zum Selbstbehalt zahlt er nichts. Sinkt der Beitrag, geht also oft die Hälfte der Ersparnis an den Arbeitgeber. Anders ist es, wenn Ihr Arbeitgeber schon heute den Höchstbetrag zahlt, weil Ihr Beitrag mehr als doppelt so hoch ist. Dann bleibt eine Senkung ganz bei Ihnen, bis er wieder die Hälfte zahlt. Den Selbstbehalt tragen Sie in beiden Fällen allein.
- Steuer: Beiträge für den Grundschutz, etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie von der Steuer absetzen. Den Selbstbehalt in der Regel nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass er kein Beitrag ist (Urteil vom 1. Juni 2016, X R 43/14). Er zählt höchstens als außergewöhnliche Belastung, und das erst, wenn Ihre Krankheitskosten einen Eigenanteil übersteigen, der von Ihrem Einkommen abhängt.
Ob sich ein höherer Selbstbehalt für Sie lohnt, rechnen Sie unten im Selbstbehalt-Check nach.
Unisex: eine Einbahnstraße
Seit dem 21. Dezember 2012 gibt es für neue Verträge nur noch Unisex-Tarife. Dort zahlen Frauen und Männer bei gleichem Alter den gleichen Beitrag. Ältere Tarife sind nach Geschlecht getrennt berechnet. Aus einem solchen Tarif dürfen Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, aber nie zurück. Hat Ihr Vertrag vor 2009 begonnen, verlieren Sie damit auch das Recht, später in den oft günstigen Standardtarif zu wechseln. Prüfen Sie diesen Schritt deshalb besonders genau.
Neu heißt nicht stabil
Ein neuer Tarif ist heute oft günstiger, zum Beispiel weil dort vor allem neue und oft jüngere Kunden versichert sind. Wie sich sein Beitrag in zehn oder zwanzig Jahren entwickelt, kann niemand seriös vorhersagen. Auch ein alter Tarif, in den keine neuen Kunden mehr kommen, kann stärker steigen. Wer Ihnen hier Sicherheit verspricht, verspricht zu viel.
Bausteine, die erst im Alter wirken
Manche Verträge enthalten einen Baustein, der Ihren Beitrag ab dem Rentenalter senkt. Er heißt oft Beitragsentlastung. Wer ihn streicht, zahlt heute weniger und im Alter mehr.
Krankentagegeld: am falschen Ende gespart
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie lange krank sind. Wer es kürzt, spart Beitrag. Gerade Selbstständige verlieren damit aber den Schutz, der den Betrieb und die Familie durch eine lange Krankheit trägt.
Wie Ihr Berater bezahlt wird
Tarifwechsel werden oft von Anbietern beworben, deren Honorar von der Höhe der Ersparnis abhängt. Je mehr Sie sparen, desto mehr verdienen sie. Das muss nicht schlecht sein. Es ist aber ein Grund, auf den Preis zu schauen statt auf Ihre Leistungen. Fragen Sie deshalb jeden Berater, wie er bezahlt wird. Auch mich.
Selbstbehalt-Check: Ab wann zahlen Sie drauf?
Tragen Sie ein, was Ihr Versicherer Ihnen anbietet. Ziehen Sie dann den Regler für Ihre Krankheitskosten. Gemeint sind die Rechnungen, die Sie sonst bei der Versicherung einreichen würden. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert oder verschickt.
Der Check braucht JavaScript. Bitte schalten Sie es in Ihrem Browser ein, oder rufen Sie mich an: 04932 9999030.
Tobias Schnippering · tobiasschnippering.de/wissen/pkv-tarifwechsel · Selbstbehalt-Check, Stand 6. November 2026
So rechnet der Check
- Ersparnis: zwölf Monate mal den Betrag, um den Ihr Beitrag sinkt. Mit Haken beim Arbeitgeber zählt nur Ihre Hälfte.
- Selbstbehalt: Bis zur Höhe des Selbstbehalts zahlen Sie Ihre Rechnungen selbst, darüber zahlt die Versicherung. Der Check vergleicht, wie viel Sie im alten und im neuen Tarif selbst tragen.
- Grenze: Ab dieser Summe an Krankheitskosten ist der zusätzliche Selbstbehalt größer als Ihre Ersparnis.
- Nicht berücksichtigt: Steuern, Beitragsrückerstattung, Selbstbehalte in Prozent der Rechnung und künftige Beitragserhöhungen.
Wann sich ein Wechsel lohnen kann
Ein Tarifwechsel ist kein schlechter Weg. Er kann sich lohnen, wenn
- ein neuerer Tarif Ihres Versicherers gleichwertige Leistungen günstiger bietet. Das kommt vor, vor allem nach vielen Jahren im selben Tarif.
- Sie für etwas zahlen, das schon anderswo abgesichert ist, zum Beispiel ein doppeltes Krankenhaustagegeld.
- Sie einen höheren Selbstbehalt aus Ihren Rücklagen gut tragen können und die Rechnung im Check aufgeht.
- Ihr Budget im Alter wirklich knapp wird. Dann kann auch der Standardtarif oder der Basistarif besser sein, als den Vertrag nicht mehr bezahlen zu können.
Darauf kommt es an. Wichtig ist nicht, ob Sie sparen. Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie dafür aufgeben, und dass Sie damit leben können, auch mit 75.
Sieben Fragen vor dem Wechsel
- Welche Leistungen werden schlechter oder fallen weg? Denken Sie an Krankenhaus, Zahnersatz, Hilfsmittel, Psychotherapie und den Schutz im Ausland.
- Wie viel bleibt von der Ersparnis nach Arbeitgeberanteil, Steuer und höherem Selbstbehalt?
- Verlangt der Versicherer für einen Teil des neuen Tarifs eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder eine Wartezeit?
- Wechsle ich aus einem alten Tarif in einen Unisex-Tarif?
- Zählen meine Jahre ohne Rechnungen für die Beitragsrückerstattung im neuen Tarif weiter?
- Streiche ich einen Baustein, der meinen Beitrag im Alter senken soll?
- Wie wird die Person bezahlt, die mich berät?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, bevor Sie den Antrag unterschreiben.
So gehe ich vor
Sie brauchen für einen Tarifwechsel niemanden. Sie können Ihren Versicherer selbst nach allen möglichen Tarifen fragen und den Wechsel beantragen. Hilfe lohnt sich vor allem beim Vergleich der Leistungen und bei der Frage, was Sie später vielleicht zurückhaben möchten. So arbeite ich:
- Wir schauen auf Ihre Lage: Alter, Gesundheit, Pläne, Budget und was Ihnen im Krankheitsfall wichtig ist.
- Ich frage bei Ihrem Versicherer die möglichen Tarife ab, mit Beitrag und Bedingungen.
- Wir vergleichen Leistung für Leistung und schreiben auf, was Sie aufgeben würden.
- Wir rechnen die echte Ersparnis aus, nach Arbeitgeberanteil, Steuer und Selbstbehalt.
- Sie entscheiden. Auch Bleiben ist eine gute Entscheidung, wenn Sie sie bewusst treffen.
- Ich kümmere mich um den Antrag und prüfe den neuen Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellung?
Nein. Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers wird sie voll angerechnet. Das ist der große Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Kann der Versicherer den Wechsel ablehnen?
In einen Tarif mit gleichartigem Schutz grundsätzlich nicht. Für Mehrleistungen darf er aber Ihre Gesundheit prüfen, einen Zuschlag verlangen oder die Mehrleistung ausschließen. Aus einem Unisex-Tarif zurück in einen älteren Tarif geht es nicht.
Warum nicht einfach den Versicherer wechseln?
Nach einer Beitragserhöhung dürfen Sie kündigen. Beim neuen Versicherer gibt es aber eine neue Gesundheitsprüfung und einen Beitrag nach Ihrem heutigen Alter. Von Ihrer Alterungsrückstellung geht nur der Teil mit, der dem Basistarif entspricht, und das nur bei Verträgen ab 2009. Für die meisten, die schon länger privat versichert sind, ist der Wechsel innerhalb des eigenen Versicherers deshalb der bessere Weg.
Was sind Standardtarif und Basistarif?
Beide leisten ungefähr wie die gesetzliche Krankenversicherung, und der Beitrag ist höchstens so hoch wie deren Höchstbeitrag. Den Standardtarif gibt es nur für Verträge, die vor 2009 begonnen haben, und nur unter Voraussetzungen wie Alter und Dauer der Versicherung. Den Basistarif bietet jeder private Krankenversicherer an. Wann Sie wechseln können, hängt von Alter und Vertragsbeginn ab. Beide Tarife können bei knappem Geld helfen. Ärzte rechnen dort aber nach niedrigeren Sätzen ab, und die Leistungen sind deutlich knapper als in den meisten anderen Tarifen.
Muss ich auf die nächste Beitragserhöhung warten?
Nein. Sie können einen Wechsel jederzeit beantragen. Der Brief zur Erhöhung ist nur ein guter Anlass, die Frage zu stellen.
Was kostet Ihre Hilfe?
Das klären wir offen im Erstgespräch, bevor ich für Sie tätig werde.