Vermögen über Generationen: Wie eine Lebensversicherung zum Steuerhebel für Ihre Kinder wird
Wer seinen Kindern Vermögen mitgeben will, denkt meist an Schenkung und Erbschaft. Der größere Steuerblock entsteht aber oft später: auf den Erträgen, die das geschenkte Geld über 20 oder 30 Jahre erwirtschaftet.
Steuern schmälern die Rendite Ihrer Kinder
Es gibt eine Gestaltung, bei der genau diese Erträge steuerfrei bei Ihren Kindern ankommen können. Sie ist weder neu noch exotisch. Sie nutzt eine Regel im Einkommensteuergesetz, die seit Jahrzehnten gilt: Leistungen einer Lebensversicherung im Todesfall unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Der Schlüssel liegt darin, wer im Vertrag welche Rolle übernimmt. Ich zeige Ihnen an einem Rechenbeispiel, was das ausmacht, wie die Konstruktion funktioniert und wo ihre Grenzen liegen.
Drei Wege, 240.000 Euro anzulegen
Bei gleicher Anlage und gleicher Rendite bleiben dem Kind je nach Hülle zwischen rund 672.000 und 770.000 Euro. Der Unterschied liegt allein in der Besteuerung der Erträge.
Die Annahmen: Sie schenken Ihrem Kind 240.000 Euro. Es legt den Betrag einmalig in breit gestreuten Aktienfonds an. Bei 6 Prozent Rendite pro Jahr wachsen daraus nach 20 Jahren rund 769.700 Euro. Davon sind 529.700 Euro Ertrag.
| Größe | Fondsdepot | Fondspolice, Auszahlung ab 62 | Police auf das Leben der Eltern |
|---|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Teil der Erträge | 70 Prozent (Teilfreistellung für Aktienfonds) | 42,5 Prozent (hälftige Besteuerung und Teilfreistellung) | 0 Prozent |
| Steuersatz | 26,375 Prozent Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag | 35 Prozent persönlicher Steuersatz (Annahme) | entfällt |
| Steuer | ca. 97.800 Euro | ca. 78.800 Euro | 0 Euro |
| Netto für das Kind | ca. 671.900 Euro | ca. 690.900 Euro | ca. 769.700 Euro |
Fondspolice: Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und frühestens mit 62. Police auf das Leben der Eltern: Auszahlung im Todesfall. Die Rechnung ist bewusst vereinfacht. Kosten der Anlage, Kirchensteuer, Sparerpauschbetrag und die laufende Vorabpauschale im Depot sind nicht berücksichtigt.
Kosten zuerst. Versicherungslösungen haben in der Regel höhere Kosten als ein reines Depot. Diesen Kostennachteil muss der Steuervorteil zuerst aufholen.
So funktioniert die Konstruktion
Ihr Kind schließt eine fondsgebundene Lebensversicherung ab, versichert wird aber Ihr Leben. Damit fallen die Rollen im Vertrag auseinander:
| Rolle | Wer | Aufgabe |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer | Kind | Schließt den Vertrag ab, ist Eigentümer und entscheidet im Rahmen des Tarifs über die Anlage. |
| Beitragszahler | Kind | Zahlt den Beitrag aus eigenem Vermögen, auch wenn das Geld vorher von Ihnen geschenkt wurde. |
| Bezugsberechtigter | Kind | Erhält die Leistung. |
| Versicherte Person | Vater, Mutter oder beide | Der Todesfall löst die Auszahlung aus. Sie haben keine Pflichten und tragen kein Risiko. |
Das Geld arbeitet über Jahrzehnte am Kapitalmarkt. Erträge werden in der Police nicht laufend besteuert, der Zinseszinseffekt wirkt ungebremst. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer das gesamte Vertragsguthaben als Todesfallleistung an Ihr Kind aus.
Sind beide Eltern versichert, hängt es vom Tarif ab, ob die Leistung beim ersten oder beim zweiten Todesfall fällig wird.
Warum keine Einkommen- und keine Erbschaftsteuer anfällt
Einkommensteuer. Das Einkommensteuergesetz besteuert bei Lebensversicherungen nur Leistungen im Erlebensfall und bei Kündigung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Leistung im Todesfall ist davon nicht erfasst. Die angesammelten Erträge kommen deshalb unversteuert bei Ihrem Kind an.
Erbschaftsteuer. Ihr Kind erbt in dieser Konstruktion nichts. Es ist selbst Eigentümer des Vertrags und erhält sein eigenes Geld. Ihr Tod ist nur der Auslöser der Zahlung, nicht der Grund für einen Vermögensübergang.
Wann doch Steuern anfallen:
- Bei der Schenkung des Anlagebetrags. Schenken Sie Ihrem Kind das Geld für den Beitrag, ist das eine Schenkung. Pro Elternteil und Kind sind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei. 240.000 Euro liegen darunter, solange Sie den Freibetrag nicht schon anderweitig genutzt haben.
- Bei falscher Rollenverteilung. Sind Sie selbst Versicherungsnehmer und Ihr Kind nur bezugsberechtigt, ist die Todesfallleistung ein Erwerb von Todes wegen und erbschaftsteuerpflichtig. Bestehende Verträge sollten Sie deshalb auf ihre Rollenverteilung prüfen lassen.
- Bei Kündigung vor dem Todesfall. Dann wird die Police wie jede andere Fondspolice besteuert, so wie in der mittleren Zeile der Tabelle.
Die Kehrseite
Die 0 Euro Steuer in der Tabelle sind der günstigste Fall. Ob er eintritt, hängt von Dingen ab, die niemand steuern kann.
- Zeitpunkt. Die steuerfreie Auszahlung kommt erst mit Ihrem Tod. Ist Ihr Kind heute 45 und Sie sind 70, sind Sie bei Rentenbeginn Ihres Kindes 92. Braucht Ihr Kind das Geld früher, bleibt nur die Kündigung mit normaler Besteuerung.
- Kosten. Eine Versicherungshülle kostet Geld. Bei kurzer Laufzeit oder hohen Vertragskosten kann das Depot am Ende vorn liegen.
- Anforderungen an den Vertrag. Die Police muss steuerlich als Lebensversicherung anerkannt sein. Kann Ihr Kind faktisch frei über einzelne Anlagen verfügen wie in einem eigenen Depot, behandelt das Finanzamt die Erträge so, als lägen sie direkt beim Kind. Der Steuervorteil entfällt dann.
- Kontrollverlust. Mit der Schenkung gehört das Geld Ihrem Kind. Es kann den Vertrag jederzeit kündigen. Rückforderungsrechte, etwa für den Fall einer Insolvenz Ihres Kindes, müssen im Schenkungsvertrag geregelt werden.
- Scheidung Ihres Kindes. Die Schenkung selbst bleibt beim Zugewinnausgleich außen vor. Die Wertsteigerung der Police während der Ehe kann aber in den Zugewinn fallen. Ein Ehevertrag Ihres Kindes schafft hier Klarheit.
- Steuerrecht kann sich ändern. Über 20 oder 30 Jahre ist nicht garantiert, dass die heutige Regel unverändert bleibt.
Für wen sich das eignet
Die Gestaltung passt, wenn mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen:
- Sie wollen Vermögen schon zu Lebzeiten an Ihre Kinder übertragen und die Freibeträge alle zehn Jahre nutzen.
- Ihr Kind braucht den Betrag langfristig nicht, am besten 15 Jahre und länger.
- Das Verhältnis in der Familie ist stabil, und Sie können mit dem Kontrollverlust leben.
- Ihr Kind hat bereits genug eigene Rücklagen und eine eigene Altersvorsorge.
Weniger geeignet ist sie, wenn Ihr Kind das Geld für einen Hauskauf oder die Unternehmensnachfolge braucht. Dann zählt Verfügbarkeit mehr als der Steuervorteil.
Fazit
Richtig aufgesetzt kann eine Lebensversicherung auf Ihr Leben Ihrem Kind die Erträge eines ganzen Anlegerlebens steuerfrei zukommen lassen. Im Beispiel sind das bis zu 98.000 Euro mehr als im Depot. Der Vorteil hängt aber an Details: an der Rollenverteilung, an den Vertragskosten, am Schenkungsvertrag und an Ihrer Familiensituation.
Deshalb gehört diese Gestaltung nicht für sich allein betrachtet, sondern in Ihre gesamte Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wenn Sie wissen wollen, ob sie für Ihre Familie Sinn ergibt, sprechen Sie mich an. Die steuerliche Umsetzung stimmen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater ab.